Pressemitteilung |

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

(Heppenheim) - Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) kritisiert: Patienten werden zunehmend – und rabiater – zur Kasse gebeten Kritik am zunehmenden Trend zum Abkassieren der Patienten in den Arztpraxen über die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) übt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP).

DGVP – Präsident Wolfram - Arnim Candidus warnte die Ärzte davor, systematisch über die vom Patienten zu zahlenden Sonderleistungen die Aufbesserung ihrer Bezüge anzustreben und kritisierte, dass vielfach mit der medizinischen Unkenntnis der Patienten gespielt würde und Ängste als Druckmittel zum Einkauf der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) genutzt würden. Patienten fordert er auf, die Zusatzleistungen kritisch zu prüfen. Candidus berichtete: „Gerade wurde mir das Beispiel mitgeteilt, dass ein Frauenarzt, der bisher die Werbung für eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung auf Zetteln im Wartezimmer vornahm, dies jetzt vor der Behandlung durch seine Arzthelferin erledigen läst. Dabei geht es jedoch nicht mehr bloß um Werbung für eine zusätzliche Untersuchung. Jetzt kommt dazu der mahnende Unterton, man solle auf seine Gesundheit achten. Es kommt die kritische Frage, ob man wirklich auf diese Untersuchung verzichten wolle. Die Patientin wurde auf diese Weise genötigt, einer kostenpflichtigen Untersuchung zuzustimmen, von der nicht erkennbar war, dass sie auch erforderlich war!“

Der DGVP - Präsident forderte die Patienten auf, sich nicht von Angeboten zur kostenpflichtigen Sonderbehandlung überrumpeln zu lassen. Trotz der Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung könne man davon ausgehen, dass die medizinisch erforderliche Behandlung von den Krankenkassen finanziert werde.

Individuelle Gesundheitsleistungen der Ärzte gegen Bares seien Angebote, die nicht notwendig seien, von daher von den Patienten ohne Angst vor schlimmen Folgen abgelehnt werden können. IGeL - Leistungen könnten zwar sinnvoll sein, so Candidus, wie zum Beispiel die Beratung vor einer Fernreise. „Doch jeder Patient, dem eine IGeL - Leistung angeboten wird, sollte zunächst den Arzt fragen, ob sie medizinisch erforderlich ist. In diesem Falle zahlt in der Regel die Kasse, stellte er fest. Auch die Rückfrage bei der Krankenkasse könne klären, ob die angebotene Leistung von der Kasse bezahlt wird oder nicht.

Keinesfalls sollte sich ein Patient dazu nötigen lassen, der Zusatzuntersuchung unbedingt am gleichen Tage zuzustimmen. „Und eine Quittung über das eingenommene Geld durch den Arzt sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, unterstrich Candidus.

Den Ärzten gibt Candidus die Empfehlung immer die Überlegung anzustellen, würde ich die IGeL – Leistung auch meinen engsten Verwandten oder Freunden anbieten, damit der Arzt sich selber prüft, ob das individuelle Angebot an den Patienten gerechtfertigt ist oder nicht. Auf ihren Internet-Seiten www.dgvp.de, unter Buchtipp, verweist die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) auf ein leicht verständliches Buch zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen mit zahlreichen Beispielen. Ein Faltblatt zur knappen Patienteninformation ist in Vorbereitung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

(bl)

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