Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)

Informationen zum Umgang der deutschen Flughäfen mit Ebola

(Berlin) - Detaillierte Notfallpläne und entsprechende medizinische Kapazitäten stehen bereit. Flughäfen in Deutschland lehnen bei Einreisenden aus Ebola-Krisenregionen eine Messung der Körpertemperatur ab.

Dazu erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV: "Aus gutem Grund empfehlen derzeit weder das Robert-Koch-Institut noch die Weltgesundheitsorganisation das so genannte Thermoscreening. Der Aufwand bei der Umsetzung der massenhaften Temperaturmessung an einreisenden Passagieren ist extrem hoch. Dabei haben die Erfahrungen mit SARS gezeigt, dass der Nutzen dieser Maßnahme sehr zweifelhaft ist, da theoretisch schon die Einnahme eines einfachen fiebersenkenden Arzneimittels genügt, um einen erkrankten Passagier für die Temperaturkontrolle unauffällig zu machen. Auch aufgrund der Inkubationszeit von 21 Tagen ist die Chance, einen mit Ebola infizierten Passagier mittels Thermoscreening zu entdecken, extrem gering. In diesem Zeitraum zeigen die Betroffenen nach Auskunft von Medizinern keine Symptome. Entscheidend ist daher die Umsetzung geeigneter Maßnahmen in den Ebola-Krisenregionen, also bevor ein möglicherweise infizierter Passagier überhaupt in ein Flugzeug einsteigen kann".

Die deutschen Flughäfen sind für den Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen gleichwohl gut vorbereitet. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen für Deutschland fünf Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen. Im Falle der Ankunft eines Passagierflugzeuges, das einen Ebolaverdachtsfall an Bord hat, würde die betreffende Maschine zu einem dieser Flughäfen umgeleitet. In Deutschland zählen dazu Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und zukünftig Berlin (BER). Grundsätzlich sind die Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen. Notfallpläne für den Umgang mit gefährlichen Infektionen auf deutschen Flughäfen existieren auch bereits seit Jahren und haben sich in der Vergangenheit bewährt, so etwa 2003 bei SARS, 2006 bei einem Fall von Lassafieber oder 2009 im Zuge der Ausbreitung der Schweinegrippe. Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind Erkenntnisse und Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation.

In der Praxis sähe das dann wie folgt aus: Sollte an Bord ein Passagier mit entsprechenden Symptomen auffallen, würde der Pilot dies über die Flugsicherung melden. Das Flugzeug würde dann auf einer Sonderposition geparkt, damit speziell geschultes medizinisches Personal an Bord gehen kann. Der betreffende Passagier würde dann nach dem so genannten "Frankfurter Modell" mit einem roten Punkt markiert und mit einem Spezialfahrzeug direkt in eine Sonderisolierstation gebracht. Fluggäste, die näheren Kontakt mit dem möglicherweise erkrankten Passagier hatten, würden einen gelben Punkt erhalten und nach dem Ermessen der zuständigen Mediziner gegebenenfalls unter Quarantäne gestellt. Alle anderen Passagiere würden den Status "grün" erhalten, mit detailliertem Informationsmaterial versorgt und könnten anschließend nach Hause gehen. Auf dem Vorfeld des Flughafens würden dann gelbe und grüne Busse bereitstehen, um die Menschen in unterschiedliche Räume auf dem Flughafengelände zu bringen. Dabei würde sichergestellt, dass sie auf dem Flughafen nicht miteinander und nicht mit anderen Passagieren in Kontakt kämen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV) Pressestelle Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin Telefon: (030) 310118-0, Fax: (030) 310118-90

(sy)

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