Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Informationsrechte für Verbraucher auf der Kippe / vzbv fordert schwarz-gelbe Landesregierungen auf, Informationsfreiheitsgesetz nicht zu blockieren

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Bundesländer mit schwarz-gelber Landesregierung aufgefordert, dem Informationsfreiheitsgesetz im Bundesrat zuzustimmen und die Ausweitung der Informationsrechte der Bürger nicht zu blockieren. "Obwohl das vorliegende Gesetz hinter unseren Erwartungen zurückbleibt, ist es ein wichtiges Bekenntnis zum informierten Verbraucher", sagt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Vor allem die FDP muss zeigen, ob sie noch eine Bürgerrechtspartei ist." Der Gesetzentwurf steht am 10. Juli im Bundesrat zur Abstimmung.

"Wer den mündigen Verbraucher will, darf ihn nicht durch vorenthaltene Informationen entmündigen", so Edda Müller. Der vzbv fordert daher von der Länderkammer ein Bekenntnis zur Stärkung der Verbraucherrechte. "Wenn die unionsregierten Länder die Informationsfreiheit scheitern lässt, werden sie mit ihrer Forderung nach einem umfassenden Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz unglaubwürdig."

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden erhält, ohne eine rechtliche Betroffenheit darlegen zu müssen. Will die Behörde eine Anfrage ablehnen, muss sie dies schriftlich begründen. Damit wären unter anderem die Bundesministerien und Bundesämter verpflichtet, Anfragen von Bürgern auch tatsächlich zu beantworten, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

Kritisiert wird vom vzbv der vorgesehene einseitige Schutz gewerblicher Interessen. So soll der Zugang zu Informationen, die "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" enthalten, nur gewährt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Eine Interessenabwägung findet also nicht statt. "Obwohl dieses Zugeständnis an die Unternehmen eindeutig zu weit geht", so Edda Müller, "muss es jetzt darum gehen, die Informationsrechte der Bürger überhaupt auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen."

Die Bemühungen zur gesetzlichen Verankerung von Informationsrechten der Verbraucher in Deutschland waren bisher ein Trauerspiel. Im Mai 2002 war der Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz durch ein Veto der unionsregierten Bundesländer im Bundesrat gescheitert. Nach den Erfahrungen der BSE-Krise sollte das Gesetz den Kontrollbehörden das Recht geben, öffentlich Ross und Reiter zu nennen. Im Juni dieses Jahres wurden im Bundesrat ebenfalls durch eine Blockade der unionsregierten Länder die Informationsrechte der Verbraucher im Lebens- und Futtermittelgesetz gestrichen.

Deutschland - Schlusslicht bei Behörden-Transparenz
Was die Transparenz der Verwaltung anbelangt, gehört Deutschland in Europa zum Schlusslicht. So ist in der EU und in der OECD Deutschland neben Luxemburg der einzige Staat ohne ein bundesweites Informationsfreiheitsgesetz. In Deutschland gibt es Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene außer in Schleswig-Holstein nur noch in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

NEWS TEILEN: