Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Initiative für Ausbildungspakt

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine neue Initiative für einen Ausbildungspakt zur Beseitigung der Lehrstellenkrise gestartet. Dazu erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am 26. Mai in Berlin: „Die Lage auf dem Ausbildungssektor ist so prekär, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um den betroffenen Jugendlichen zu helfen. Auf Basis des Ausbildungsplatzsicherungsgesetzes ergreifen wir daher auch die Chance für einen Ausbildungspakt.

Ein solcher Pakt muss zu verbindlichen Vereinbarungen führen und bestimmte Kriterien erfüllen, damit die Wirtschaft sich nicht ihrer Verpflichtung entziehen kann. Dazu haben wir einen Sieben-Punkte-Katalog entwickelt: Unser Ziel: Alle Jugendlichen sollen nach der Schule ein auswahlfähiges Angebot für einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten. Das gilt zum Beispiel auch für Jugendliche, die in Alternativen ausgewichen sind oder einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz haben. Dabei geht es in diesem Jahr um etwa 100.000 Jugendliche.

Das im Rahmen eines Ausbildungspaktes zusätzlich geschaffene Angebot an Lehrstellen muss nachprüfbar sein. Die Gewerkschaften empfehlen, die besonderen Belange strukturschwacher Regionen, zum Beispiel die neuen Bundesländer, gezielt zu berücksichtigen. Diese Regionen sollten Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um zusätzliche wohnortnahe Ausbildungsangebote zu schaffen.

Darüber hinaus sind die Gewerkschaften weiter bereit, tarifvertragliche Vereinbarungen zur Lösung der Ausbildungskrise zu schließen. Diese müssen allerdings mit den Zielen und Kriterien des Berufsausbildungssicherungsgesetzes kompatibel sein."

Der Sieben-Punkte-Katalog für einen gesetzlich verankerten Ausbildungspakt:

1. Gewerkschaftliches Ziel
Ziel eines Ausbildungspaktes muss es sein, dass alle jungen Menschen nach der Schule einen Ausbildungsplatz bekommen. Dazu müssen nachweislich zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen geschaffen werden.

2. Zielgruppe
Jede verbindliche Vereinbarung zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze muss für die folgenden Zielgruppen ein auswahlfähiges Angebot zur betrieblichen Ausbildung schaffen:
- Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen,
- Jugendliche, die nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Alternativen ausgewichen sind, ihren Wunsch zur Vermittlung in betrieblicher Ausbildung aber ausdrücklich aufrecht erhalten.
- Jugendliche in öffentlich finanzierter außerbetrieblicher Ausbildung,

Diese drei Zielgruppen haben zum 30.09.2003 etwa 100.000 Jugendliche umfasst. Der DGB geht davon aus, dass für diesen Personenkreis ein zusätzliches und im Sinne des Gesetzes auswahlfähiges betriebliches Ausbildungsangebot zu schaffen ist.

3. Betriebliche Berufsausbildungsvorbereitung (gemäß § 50 BBiG), die anschließend in ein entsprechendes Ausbildungsverhältnis führt, kann bei der Bewertung der Ergebnisse eines Ausbildungspaktes berücksichtigt werden. Praktika für Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung dienen der Berufswahlvorbereitung bzw. Berufsorientierung und sind daher nicht anrechnungsfähig.

4. Überprüfbarkeit
Das im Rahmen eines Ausbildungspaktes zusätzlich geschaffene Ausbildungsangebot muss nachprüfbar sein.

5. Regionale Handlungsmöglichkeiten
Die Gewerkschaften halten es für notwendig, dass im Rahmen eines bundesweiten Ausbildungspaktes der regionale Bedarf für die Zielgruppen (siehe 2.) an einem auswahlfähigen betrieblichen Ausbildungsplatzangebot ermittelt und mit regionalen Akteuren in ihrer Region ein entsprechendes Ausbildungsangebot geschaffen wird.

6. Strukturschwache Regionen
Die Gewerkschaften empfehlen, die besonderen Belange strukturschwacher Regionen, z.B. die neuen Bundesländer, gezielt zu berücksichtigen. Die Gewerkschaften erwarten deshalb, dass im Rahmen eines Fonds diese Regionen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen mit dem Ziel, für die dort wohnenden Jugendlichen zusätzliche wohnortnahe Ausbildungsangebote zu schaffen.

7. Die Gewerkschaften sind weiter bereit, tarifvertragliche Vereinbarungen zur Lösung des Ausbildungsproblems zu schließen, die mit den Zielen und Kriterien des Berufsausbildungssicherungsgesetzes kompatibel sind. Sie erneuern ihr Angebot, dazu kurzfristig Verhandlungen aufzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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