Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Innovative KWK kommt in KWK-Ausschreibungen noch zu kurz

(Berlin) - Der BEE begrüßt, dass mit den KWK-Innovationsausschreibungen im Rahmen der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) Impulse für mehr Erneuerbare Energien in der Kraft-Wärme-Kopplung sowie für einen flexibleren Einsatz der KWK-Anlagen gesetzt werden. "Dies ist ein wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung und Flexibilisierung der KWK", sagt Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). "Der BEE befürwortet insbesondere die verstärkten Anforderungen an die Flexibilität von KWK-Anlagen, die dem Ausschreibungsregime unterliegen, wie auch die Einführung eines separaten Fördersegments für innovative KWK-Systeme." Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 19. April 2017 die Konsultation der KWK-Ausschreibungsverordnung eingeleitet. Der BEE hat am gestrigen Mittwochabend fristgerecht Stellung genommen.

"Zukunftsfähig ist Kraft-Wärme-Kopplung nur, wenn sie an die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie angepasst ist und mit geringen Treibhausgasemissionen Strom und Wärme erzeugt", fasst Uphoff zusammen. Mit der Standard-KWK-Ausschreibungsverordnung entwickle die KWK sich jedoch nur zum Teil in diese Richtung. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Flexibilisierung gehen aus Sicht des BEE nicht weit genug. Zumindest sollten die Maßnahmen wieder aufgenommen werden, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Entwurf des "Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (EEG/KWKG-Änderungsgesetz)" vom 26.9.2016 unterbreitet hatte.

Der BEE bedauert, dass die Ausschreibungsmenge für konventionelle KWK-Konzepte die der innovativen KWK-Konzepte deutlich überschreitet. Hier hätte sich der BEE mehr Mut für zukunftsfähige Ansätze gewünscht. So ist KWK-Anlagen, die über das separate Segment für innovative KWK-Systeme gefördert werden, eine Strommindesterzeugung verboten sowie die Installation eines Power-to-Heat-Moduls verpflichtend. Dies sollte auch für alle KWK-Anlagen, die dem Ausschreibungsregime unterliegen, Standard sein.

Allerdings sind auch die Innovationsausschreibungen in ihrem Design noch nicht optimal. So erachtet der BEE den für innovative KWK-Systeme geforderten Mindestanteil Erneuerbarer Wärme von 30 Prozent als deutlich zu gering. Diese Systeme können so nicht als Prototyp für die Rolle der KWK im zukünftigen Energiesystem gelten. Der Mindestanteil sollte deshalb schrittweise auf 50 Prozent im Jahr 2021 angehoben werden. Zudem fielen bei dem derzeitigen Design der Innovationsausschreibungen Bioenergieanlagen hinten runter, erläutert Uphoff. Der BEE steht für einen fairen Wettbewerb der Erneuerbaren Energien und wendet sich gegen die Diskriminierung einzelner Erneuerbarer Energieträger.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 27581700, Fax: (030) 275817020

(rf)

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