Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Integrationsmaßnahmen des Bundes / DStGB fordert bessere Ausstattung der Integrationskurse für Ausländer und Aussiedler

(Berlin) - "Die heute von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über die Integrationskurse für Ausländer ist eine Enttäuschung. Die mit dem Zuwanderungsgesetz geplanten Integrationskurse sind unzureichend und hoffnungslos unterfinanziert. Es fehlen mehrere hundert Millionen Euro für eine ausreichende Integrationspolitik", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und damals Mitglied der Zuwanderungskommission (Süssmuth-Kommission) anlässlich der Beschlüsse der Bundesregierung am 6. November.

"Angesichts der gewaltigen Integrationsdefizite bei Ausländern und Aussiedlern müsste das am 01.01.2003 vorgesehene In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes mit einem Quantensprung bei der Integrationspolitik verbunden sein. Der Bund hat jedoch bisher nicht einmal Anlauf genommen", bemängelte Landsberg und verwies auf die abermals deutlich verschlechterte wirtschaftliche Integration der Zuwanderer.

So ist die Sozialhilfequote unter Ausländern wieder auf 8,3 Prozent angestiegen und liegt damit dreimal so hoch wie die der einheimischen Bevölkerung (2,8 Prozent). 1980 lag die Sozialhilfequote der Ausländer noch bei 1,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote der Ausländer lag im September 2002 bei 18,4 Prozent, liegt damit einen Prozentpunkt höher als im Vorjahr und ist doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. 1980 lag die Arbeitslosenquote der Ausländer noch bei 5 Prozent. Zusätzlich sind knapp 60.000 Spätaussiedler arbeitslos gemeldet. Dies belastet die Kommunen mit Sozialhilfeausgaben in Höhe von mehr als 1,5 Mrd. Euro jährlich.

"Die bisher für die Integrationskurse eingeplanten Haushaltsmittel des Bundes (insgesamt rund 169 Mio. Euro) ermöglichen keine ausreichende Integrationspolitik, die den modernen Herausforderungen gerecht wird", führte Landsberg näher aus und forderte den Bundestag auf, die Selbstblockade des Bundes bei den anstehenden Haushaltsberatungen durch Umschichtung von Mitteln zugunsten der Integrationspolitik zu lösen.

Dr. Landsberg benannte folgende wesentliche Defizite bei den nun geplanten Integrationskursen:

- Bis jetzt bekommen Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge über 27 Jahre 900 Stunden Sprachunterricht, künftig sollen es nur noch 600 Stunden sein. Alle Integrationsexperten halten 600 Stunden Sprachunterricht jedoch für zu wenig, um Sprachkenntnisse zu vermitteln, die gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten.

- Künftig gibt es Integrationsbedürftige erster und zweiter Klasse, denn die besonders wichtige Gruppe der schon länger in Deutschland lebenden Zuwanderer sowie diejenigen aus EU-Staaten erhalten im Gegensatz zu den Neuankömmlingen keinen Rechtsanspruch auf Integrationskurse.

- Mit den bisher eingeplanten Mitteln können unerlässliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integrationskurse nicht sichergestellt werden, z. B. vorhergehende Alphabetisierung, Kinderbetreuung, sozialpädagogische Begleitung und Fahrtkosten.

Die Kommunen hoffen, dass es während der nun folgenden Beratungen des Bundesrates noch zu Verbesserungen bei den Integrationskursen komme, so Landsberg abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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