Pressemitteilung | Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)

Internationaler Erfolg gegen YouTube-mp3.org: Weltweit größter Streamripper ist offline

(London/Washington/Berlin) - YouTube-mp3.org, weltweit größter Anbieter "gerippter", also ohne Erlaubnis der Rechteinhaber mitgeschnittener Musik-Dateien, ist nach einem internationalen rechtlichen Vorgehen der Musikindustrie vom Netz genommen worden. Die in Deutschland ansässige Website, die weltweit über 60 Millionen Nutzer im Monat zählte, davon rund eine Million in Deutschland, hat den Dienst weltweit abgeschaltet und sich verpflichtet, die Rechte von Künstlern und Tonträgerherstellern in Zukunft nicht weiter zu verletzen. Dies haben die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), der Dachverband des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), und die Schwesterverbände in den USA und UK, RIAA und BPI, heute gemeldet.

Streamripping ist die derzeit weltweit häufigste Form, Urheberrechte im digitalen Raum zu verletzen. Technisch gesprochen wird dabei die Musik, beispielsweise aus einem im Netz als Stream abrufbaren Musikvideo, extrahiert und in eine herunterladbare Datei umgewandelt. Diese wird den Nutzern dann als kostenloser Download angeboten. Zu keinem Zeitpunkt werden dabei Lizenzen erworben, das heißt, die Künstler und ihre Partner erhalten für die zum Teil millionenfache Nutzung ihrer Werke nicht einen Cent. Und das, obwohl YouTube-mp3.org Schätzungen zufolge mehrere hunderttausend Dollar monatlich durch Werbung generieren konnte, denn solche Dienste sind mit ihren hohen Nutzerzahlen attraktive Werbeplattformen, auch für große Marken.

BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: "Dass YouTube-mp3 offline gehen musste, ist ein wichtiges Signal für den Umgang mit der Lizenzierung von Musik im digitalen Raum. Vergleichbare Angebote im Netz werden ihr 'Geschäftsmodell' vor diesem Hintergrund noch einmal eingehend hinterfragen müssen."

"In Deutschland hat sich das Streamripping seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone etabliert, weil bei uns, anders als etwa in den USA oder UK, die Privatkopie grundsätzlich erlaubt ist, was die Rechtsdurchsetzung in diesem Umfeld erschwert", so Drücke weiter. "Eine Überdehnung dieses Rechtsinstituts wird von Unternehmen genutzt, um keine Lizenzen zu zahlen. Faktisch dient die aus analogen Zeiten stammende Privatkopieschranke dabei als Schutzschild. Das ist schon per se inakzeptabel, aber umso problematischer in einem dynamisch wachsenden Digitalmarkt, weil es gerade jüngere Nutzer in die Irre führt. Klarheit ist hier im Interesse aller Beteiligten wichtig. Dies gilt im Übrigen darüber hinaus für die prinzipielle Frage, wann Plattformen Lizenzen für Musik erwerben müssen. Ein entsprechender Entwurf zur Klärung dieses als 'Value Gap' bekannten Themas liegt auf europäischer Ebene vor und wir erwarten diesbezüglich Unterstützung seitens der Bundesregierung."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) Sigrid Herrenbrück, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 590038-0, Fax: (030) 590038-38

(cl)

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