Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Investment-Gesellschaften verabschiedenWohlverhaltensregeln

(Frankfurt am Main) - Die Investmentbranche hat eigene Wohlverhaltensregeln verabschiedet. Auf der Mitgliederversammlung des BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. am 31. Oktober2002 stimmten die Investment-Gesellschaften mit großer Mehrheit für den vorgelegten Verhaltenskodex. „Die Investment-Gesellschaften wollen damit durch konsequente Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Integrität und Transparenz das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit ausbauen“, sagt Axel-Günter Benkner, Sprecher des BVI Vorstands.

Es handle sich um einen „Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger“. Im Wettbewerb um Kapitalanlagen hält der BVI diese Selbstverpflichtung für einen bedeutenden Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Branche. „Investment-Gesellschaften brachte man üblicherweise in Verbindung mit dem, was sie herstellen und leisten – Fonds und Performance. Das hat sich geändert. Heutzutage stuft man uns auch ein nach der Art und Weise, wie wir unsere Dienstleistungen erbringen und inwieweit wir unseren Verpflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen bzw. wie wir ihre Interessen Dritten2gegenüber vertreten. Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Engagement gehören dazu“, so Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Es gelte, die Integrität der Investmentbranche zu belegen und in einem ständigen Prozessweiter zu erhöhen. Richtschnur für die Wohlverhaltensregeln ist § 10 Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften: „Die Kapitalanlagegesellschaft hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Sondervermögen für die Anteilinhaber zu verwalten. Sie handelt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabenunabhängig von der Depotbank und ausschließlich im Interesse der Anteilinhaber“. Die verabschiedeten sieben Grundsätze mit knapp 50 Verhaltensregeln treten zum 1.Januar 2003 in Kraft. Sie enthalten klare, anlegerorientierte Grundsätze bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften, die strikte Trennung zwischen Fondsmanagement, Abwicklung und Überwachung sowie – nicht zuletzt – die professionelle Vertretung der Fondsaktionäre gegenüber den Unternehmen. Eine aktive Corporate Governance-Politik beinhaltet beispielsweise auch Überwachungs- und Instruktionspflichten für auf Dauer bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter.

Zum Informationsumfang gehört künftig eine erweiterte Kostentransparenz: Die Gesellschaften berechnen und veröffentlichen eine TER (Total Expense Ratio). Dabei handelt es sich um eine Kostenquote, die nach internationalen Standards ermittelt wird. Zu den anlegerorientierten Grundsätzen gehört es, dass die Investment-Gesellschaft Aufträge nur an sorgfältig ausgewählte Intermediäre erteilt, die alle Transaktionen zu marktkonformen Konditionen abwickeln. Entgelte und sonstige geldwerte Vorteile („soft commissions“) müssen direkt oder indirekt dem Fonds und damit den Anlegern zugute kommen. Die Erarbeitung des Kodex, mit dem der BVI in Deutschland Neuland betritt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit Anregungen begleitet. Die BVI-Wohlverhaltensregeln richten sich in erster Linie an deutsche Kapitalanlagegesellschaften. Auch nicht deutschen Gesellschaften, die am deutschen Markt tätig sind, empfiehlt der Verband die Einhaltung der Regeln.

Hinweis: Die BVI-Wohlverhaltensregeln finden Sie im Internet unter www.bvi.de, im Bereich BVI im Fokus ->Wir über uns -> Wohlverhaltensregeln.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Eschenheimer Anlage 28 60318 Frankfurt a. Main Telefon: 069/1540900 Telefax: 069/5971406

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