Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Jagdrecht muss sich grundlegend ändern / NABU: Anpassung des Jagdgesetzes an heutige ökologische und ethische Bedingungen unumgänglich / Liste der jagdbaren Arten muss kürzer werden / Erstaunen über Allianz zwischen Jägern und Landwirtschaft

(Düsseldorf) - "Das kürzlich vom Landesjagdverband gemeinsam mit neun weiteren Verbänden veröffentlichte Forderungspapier zur uneingeschränkten Jagdausübung in Nordrhein-Westfalen, zeigt deutlich, wie stur die Jägerschaft an völlig überholten Vorstellungen von der Jagd hängt", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW heute. Im Jagdjahr 2012/2013 wurden von den nordrhein-westfälischen Jägern 1,2 Mio. Tiere geschossen. Darunter befinden sich gefährdete Arten wie die Waldschnepfe oder einfach nur lebende Übungsziele wie Bläßrallen, Höckerschwäne oder Lachmöwen. "Hier besteht ein erheblicher Novellierungsbedarf, um dieses völlig antiquierte Jagdrecht an die Anforderungen der heutigen Gesellschaft anzupassen", so Tumbrinck weiter.

Ganz besonders erstaunt sei der NABU aber insbesondere darüber, dass sich der Landesjagdverband zum Erreichen seiner Ziele nun sogar mit den Verursachern des aktuell massiven Artensterbens zusammentut. Denn der größte Treiber beim Verlust der biologischen Vielfalt sei die heutige Ausprägung der Landwirtschaft. Sie bedrohe nicht nur Kiebitz und Feldlerche, sondern auch Feldhase, Rebhuhn und Fasan. "Wenn die Entwicklung so weiter geht, werden auch diese heute noch jagdbaren Arten aussterben", so der NABU-Landeschef. "Es ist mir daher völlig unerklärlich, dass der Landesjagdverband sich mit den größten Problemverursachern zusammengeschlossen hat, um sich gegen Änderungen beim Landesjagdgesetz auszusprechen. Der LJV sollte einmal deutlich sagen, wer gerade beim Niederwild für den Artenrückgang verantwortlich ist, statt mit dem Verteufeln und Töten von Mardern oder Rabenkrähen von den eigentlichen Ursachen abzulenken!"

Geradezu absurd sei die Forderung der Jäger, die Liste der jagdbaren Arten so zu belassen wie sie ist und das mit der erfolgreichen Wiedereinbürgerung zum Beispiel des Wanderfalkens zu begründen. Trotz illegaler Verfolgung durch die Jägerschaft ist es dem NABU und seinen vielen Helferinnen und Helfern gelungen, diese Art in NRW wieder heimisch werden zu lassen. Gerade bei den Greifvögeln zeige sich der Zynismus der Jagdallianz: Nie haben sich Jäger in der Vergangenheit in Notzeiten beispielsweise um die Fütterung von Greifvögeln gekümmert. Im Gegenteil. Eine ganze Horde "schwarzer Schafe" sorge auch weiterhin für illegale Abschüsse und Vergiftungen. Tumbrinck: "Greifvögel sowie eine Vielzahl anderer Arten gehören daher nicht mehr in die Hand der Jäger. Sie müssen raus aus dem Jagdrecht."

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (NABU) Pressestelle Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Fax: (0211) 159251-15

(sa)

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