Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Jahreswechsel: Informationen über zahlreiche Neuerungen für Verbraucher

(Berlin) - Zum Jahreswechsel treten für die Verbraucher zahlreiche wichtige Neuregelungen in Kraft. Hervorzuheben sind die Veränderungen im Gesundheitswesen mit neuen Zuzahlungsregelungen und eingeschränkten Leistungen sowie die in dieser Woche im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromisse zur Steuerreform und zum Subventionsabbau, etwa die Kürzung der Pendlerpauschale und der Eigenheimzulage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) informiert über einige der wichtigsten Veränderungen, auf die sich Verbraucher zum Jahreswechsel einstellen müssen.

Gesundheitsreform

Zum 1. Januar 2004 tritt das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Dieses Gesetz bringt für Versicherte und Patienten weitreichende Änderungen durch neue Zuzahlungsregelungen, umfassende Leistungskürzungen sowie neue Bonus- und Beitragsmodelle mit sich.

Zu den wesentlichen Änderungen ab Januar zählen: Änderungen im Leistungsumfang, Neue Zuzahlungsregeln, Zusatzversicherungen, Bonusmodelle, Beitragsrückzahlung, Versicherungspflichtgrenze

Steuerreform

Nach langem Verhandlungspoker haben sich Regierung und Opposition auf ein umfangreiches Reformpaket geeinigt. Als ein zentrales Ergebnis kommen die Bürger ab dem 1. Januar 2004 in den Genuss von Steuersenkungen, indem die dritte Stufe der Steuerreform zur Hälfte von 2005 auf 2004 vorgezogen wird. Konkret wird ab Januar 2004 der Eingangssteuersatz von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent abgesenkt. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Entfernungspauschale auf 30 Cent je Kilometer (bisher: 36 Cent bzw. 40 Cent ab dem 11. Kilometer) gesenkt werden.

Bauen & Wohnen

Als weiteres Ergebnis des Vermittlungsausschusses soll das jährliche Fördervolumen der Eigenheimzulage von 11,5 Milliarden Euro um 30 Prozent reduziert werden. Konkrete Einzelheiten dazu, wie dies für die Förderung des Einzelnen aussehen wird, sind noch nicht bekannt. Noch nicht bekannt ist vor allem, wie die Übergangsregelungen von der jetzigen zur neuen Förderung aussehen.

Ab 01.01.2004 wird die Förderung von Solarwärmeanlagen für Heizung und Warmwasser des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geändert. Bisher wurde eine begrenzte Kollektorfläche mit 125 Euro pro Quadratmeter bezuschusst. Zudem musste die Anlage eine Mindestleistung von etwa 350 Kilowattstunden haben. Ab Anfang 2004 werden ohne Flächenbegrenzung 110 Euro pro Quadratmeter als Zuschuss gezahlt, die Anlage muss eine Mindestleistung von 525 Kilowattstunden haben. Für Förderanträge, die noch bis zum 31.12.2003 beim BAFA eingehen, gilt noch die alte Förderung.

Handwerksreform

Mit einer Änderung der Handwerksordnung soll ab Januar in mehr als der Hälfte der bisher 94 Handwerksberufe der Meisterzwang abgeschafft werden. Bei den verbleibenden 41 Berufen mit Meisterzwang (darunter neben Elektrikern, Zahntechnikern oder Gerüstbauern auch weiterhin Bäcker, Frisöre oder Fleischer) sollen sich auch Gesellen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung (davon vier in leitender Stellung) selbstständig machen können.
Eierkennzeichnung

Ab dem 1. Januar 2004 ist die Angabe der Haltungsform Pflicht. Dann müssen verpackte Eier zum Beispiel aus Freilandhaltung auf der Verpackung den Wortlaut "Eier aus Freilandhaltung" tragen. Weitere mögliche Haltungsformen sind Bodenhaltung oder Käfighaltung. Zudem muss jedes Ei der Güteklasse A (Eier für private Haushalte) mit einem Erzeugercode gestempelt werden, aus dem die Art der Legehennenhaltung und die Herkunft des Eis unmittelbar ersichtlich ist.


Riester-Rente

Gemäß dem Regierungsentwurf zur Reform der Riester-Rente soll im kommenden Jahr die Zahl der Zulassungskriterien der Riester-Rente gekürzt werden. Auch Einschnitte bei der Produktinformation und ein neues Provisionssystem sind vorgesehen. Ob, wann und in welcher Form Neuerungen bei der Riester-Rente umgesetzt werden, ist derzeit noch offen. Klar ist, dass zum 1.1.2004 die zweite Stufe der Riester-Treppe in Kraft tritt: Danach sind 2 statt wie bisher 1Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens als Mindesteigenbeitrag einzuzahlen, um die maximal mögliche staatliche Förderung zu erhalten.

Details zu den Änderungen finden Sie in einer ausführlichen Pressemitteilung als Download unter http://www.vzbv.de

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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