Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Juristinnenbund fordert bessere Aufklärung der Steuerpflichtigen über Vorteile des Faktorverfahrens und dessen Einführung als gesetzlichen Regelfall

(Berlin) - Kennen SIE das Faktorverfahren? Es wurde vor sechs Jahren als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder Lebenspartner_innen werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt. Sie zahlen also nicht zu viel Lohnsteuer - so wie in Lohnsteuerklasse V, in der zu mehr als 90 Prozent Frauen sind. Und nicht zu wenig Lohnsteuer - so wie in Lohnsteuerklasse III, die von Männern dominiert wird. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 EUR zahlen Sie beim Faktorverfahren beispielsweise 230 EUR monatlich weniger Lohnsteuer als in Lohnsteuerklasse V.

Zusätzlich zum Nettolohn fallen die Lohnersatzleistungen - Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld - im Vergleich zu Lohnsteuerklasse V erheblich höher aus. Nach Berechnungen der Bundesregierung für eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/6995, 18/7170) steigt das monatliche Arbeitslosengeld im oben genannten Beispiel um monatlich 149 EUR, das Elterngeld um 140 EUR, das Krankengeld sogar um 243 EUR.

Und dennoch: das Faktorverfahren wird kaum genutzt. Die Zahl derer, die es in Anspruch nehmen, ist zwar gestiegen, aber in Relation zu allen lohnsteuerpflichtigen Ehe- und Lebenspartnerschaften ist ein Stand von 75.577 Fällen immer noch marginal. Die Bundesregierung weist zwar in Broschüren auf das Faktorverfahren hin. Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) will ihr Informationsblatt überarbeiten. Ohne einen ausdrücklichen Hinweis auf die gerechtere Verteilung der Lohnsteuer und die in der Lohnsteuerklasse V zu erwartenden Nachteile bei den Lohnersatzleistungen dürfte das jedoch wenig nützen. Zudem sollte geprüft werden, ob auf dem Lohnsteuer- oder Einkommenssteuerbescheid über das Faktorverfahren und die konkreten finanziellen Auswirkungen informiert werden kann.

Die im letzten Jahr beschlossene Vereinfachung des Antragsverfahrens wird an der Zahl der Inanspruchnehmenden vermutlich wenig ändern. Zum einen ist offen, wann diese Änderung überhaupt in Kraft tritt. Das hängt davon ab, wann das BMF die technischen Voraussetzungen dafür schafft. Laut Antwort der Bundesregierung auf die vorgenannte Kleine Anfrage sind die Planungen dazu noch nicht abgeschlossen.

Zum anderen verringert ein alle zwei Jahre zu stellender Antrag zwar den Aufwand für die Paare, die sich für das Faktorverfahren entschieden haben. Die Entscheidung für das Faktorverfahren und den Gang zum Finanzamt setzt jedoch voraus, dass die Partner_innen ihre individuelle Steuerschuld und die Vor- und Nachteile für die Berechnung der daran anknüpfenden Lohnersatzleistungen kennen. Gerade Frauen - aber auch Männer - wissen jedoch wenig über die finanziellen Verhältnisse bzw. Rechte innerhalb der Partnerschaft. Außerdem bleibt es wohl der Person mit dem geringeren Einkommen und damit überwiegend Frauen überlassen, auf das Faktorverfahren zu drängen. Denn wer verzichtet schon gern freiwillig auf die Vorteile der Lohnsteuerklasse III, zumal der Wechsel zum Faktorverfahren auch aus der Haushaltsperspektive wie der Verzicht auf einen zinslosen Kredit wirkt. Gleichstellungsgerechte Rahmenbedingungen sehen anders aus!

Die Bundesregierung sieht der Antwort auf die Kleine Anfrage zufolge dennoch keinen Handlungsbedarf. Ramona Pisal, Präsidentin des djb sieht das anders:
"Der djb fordert schon lange, die Lohnsteuerklassenkombination III/V ganz zu streichen und das Faktorverfahren als einzige oder zumindest als die gesetzliche Lohnsteuerklasse zu verankern."

Letztendlich wird auch das Faktorverfahren die negativen Effekte des Ehegattensplittings nicht beseitigen. Das Faktorverfahren regelt lediglich die unterjährige Aufteilung der Lohnsteuer und betrifft damit nur das Abzugsverfahren für die monatlich zu zahlende Einkommensteuer beim Arbeitgeber.

Daher brauchen wir nach über 50 Jahren endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Pressestelle Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(cl)

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