Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

KBV zur Rede von Gerhard Schröder im Bundestag / Erfolg des Kanzlerkonzepts hängt von seiner Ausgestaltung ab

(Berlin) - "Wir halten unser Angebot an die Politik zur Einführung flexibler, einen Qualitätswettbewerb eröffnender Vertragsstrukturen aufrecht. Wir wenden uns aber entschieden gegen eine einseitige Vertragsmacht der Krankenkassen gegenüber den Vertragsärzten", so kommentierte Dr. Manfred Richter-Reichhelm die Aussage des Bundeskanzlers zur Abschaffung des Vertragsmonopols der Kassenärztlichen Vereinigungen zugunsten von Einzelverträgen der Krankenkassen.

Der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiter: "In einem von Kassenvielfalt und Wettbewerb geprägten Gesundheitswesen sind Kassenärztliche Vereinigungen der alleinige Garant einer flächendeckenden und wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch freiberufliche Vertragsärzte. Wer - wie der Bundeskanzler - diesen kassenübergreifenden Versorgungsauftrag als überholt ansieht, stellt diese einheitlichen Strukturen unseres Gesundheitswesens in Frage. Wenn der Bundeskanzler mit seiner Aussage den Krankenkassen im Wettbewerb um Versicherte weitgehend die alleinige Steuerungsmacht im Gesundheitswesen übertragen will, dann werden die Versicherten in Zukunft nur noch diejenigen Ärzte in Anspruch nehmen können, mit denen ihre Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Auch die Ärzte entscheiden dann selbst, ob und unter welchen finanziellen Bedingungen sie mit einer Krankenkasse einen Vertrag über die Versorgung deren Versicherter abschließen wollen oder zur Wahrung ihrer beruflichen Existenz müssen."

Um die verheerenden Folgen eines solchen unsolidarischen Vertragswettbewerbs für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu beseitigen, seien vor rund hundert Jahren die Kassenärztlichen Vereinigungen mit einem gesetzlichen Versorgungsauftrag für alle Sozialversicherten errichtet worden. Diesen gesetzlichen Versorgungsauftrag qualifiziere der Bundeskanzler jetzt als "Vertragsmonopol" ab und wolle ihn abschaffen. Die Vertragsärzte müssten ihre Position gegenüber den Krankenkassen als ihnen gegenübertretendes Nachfragekartell dann wieder gewerkschaftlich wahrnehmen.

Dr. Richter-Reichhelm schloss: "Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen müssen deswegen auch in Zukunft gemeinsam den Rahmen vorgeben, sonst laufen die Regierenden Gefahr, nur einen Wettbewerb um die billigste Versorgung in Gang gebracht zu haben, bei dem die Qualität der medizinischen Leistungen auf der Strecke bleibt."

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/4005160

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