Pressemitteilung |

KWK: Industrie wieder ausgebootet

(Essen) - Erneut werden die industriellen KWK-Anlagen diskriminiert. Nur die kommunale KWK wird gefördert. Mit diesen Worten kritisiert der VIK den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK- Modernisierungsgesetz). Im Vorfeld der Anhörung am 1. August 2001 im BMWi weist der VIK darauf hin, dass ganz wesentliche VIK-Forderungen, die in der mit anderen Verbänden am 25. Juni 2001 paraphierten "Vereinbarung zur CO2-Minderung und deren Eckpunkten zur KWK-Förderung" verankert sind, im vorliegenden Gesetzentwurf fehlen.

So verlange eine diskriminierungsfreie Förderung auch der industriellen KWK-Anlagen, dass nicht nur die relativ geringe Einspeisung, sondern die gesamte Eigenstromerzeugung begünstigt wird. Für VIK unverständlich ist, weshalb der Neubau kleiner BHKW-Anlagen gefördert werden soll, der - begrenzte - Neubau von ökologisch wie ökonomisch erheblich effizienteren industriellen KWK-Neubauten jedoch nicht. Außerdem fehle die strikte Begrenzung des gesamten Beihilfe- Volumens auf maximal 8 Mrd. DM ebenso wie die vom VIK zur transparenten Kontrolle aller Zahlungsströme vorgeschlagene Clearingstelle.

Zwar sei die zeitliche Begrenzung der Förderung auf das Jahr 2010 im Gesetz vorgesehen, dies werde jedoch durch entsprechende Formulierungen, die eine Verlängerung in Aussicht stellen, stark relativiert. Die Unterstellung höchster Energieeffizienz - zumindest bei den zu modernisierenden Anlagen - als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Beihilfen fehle völlig. Anzuerkennen sei, dass die Belastung für Letztverbraucher auf höchstens 0,05 Cent/kWh und für besonders stromintensive Unternehmen auf die Hälfte dieses Betrages begrenzt werden soll. VIK äußert angesichts dieses Gesetzentwurfs die große Sorge, dass die von ihm in der "Vereinbarung zur CO2-Minderung" vom 25.6. d.J. bisher nur paraphierten Verpflichtungen nicht erfüllbar sind. Damit wäre auch die CO2-Vereinbarung gefährdet. Vor einer endgültigen Unterschrift müsste dieser Sachverhalt daher noch einmal sehr sorgfältig geprüft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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