Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Kabinett verabschiedet 2. Pflegestärkungsgesetz

(Berlin) - Statement von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa): "Das 2. Pflegestärkungsgesetz bietet den heutigen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen beträchtliche Verbesserungen. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, verbunden mit der Überleitung in die neuen Leistungen, verschafft den Betroffenen Erleichterung. Kritisiert wird allerdings die drohende Absenkung von bis zu 300 Euro für die Bewohner von Pflegeheimen in den niedrigen Pflegegraden.

Für die vielen tausend Mitglieder des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist das Gesetz eine aufwendige Herausforderung, die sie bewältigen werden, fast alle Regelungen und Verträge müssen neu verhandelt und geändert werden.

Das Gesetz ist freilich nur die eine Hälfte der Medaille. Nach wie vor ungelöst ist das entscheidende Problem der wachsenden Personalnot in den Pflegediensten und Heimen; ein Problem, das von der Bundesregierung durch die beabsichtigte Ausbildungs-Generalisierung noch verschärft würde. Aufgegriffen hat die Bundesregierung allerdings die Forderung des bpa, ein Personalbemessungsverfahren, allerdings erst bis 2020, entwickeln zu lassen. Ein anderer Aspekt wird die Pflegeeinrichtungen, die Pflegekräfte und die Gewerkschaften hart treffen. Die Pflegesätze werden für das Jahr 2016 eingefroren, die Pflegeeinrichtungen dürfen weder über steigende Betriebskosten noch über beabsichtigte Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten mit den Pflegekassen verhandeln. Eine Ohrfeige für die Träger und Beschäftigten."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(sy)

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