Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kabinettsbeschluss über Kommission ist „positives Signal“

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag bewertet den Beschluss des Bundeskabinetts vom 27. März 2002, eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen einzusetzen, als ein „positives Signal für die Städte“. Nachdem die kommunalen Spitzenverbände jahrelang eine Gemeindefinanzreform gefordert haben, werde nun endlich die Finanzkrise der Städte zu einem Thema der Bundespolitik, erklärte die Vizepräsidentin des Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth.

„Unsere Erwartungen an die Arbeit der Kommission sind hoch. Die Städte brauchen wieder Luft zum Atmen, denn viele stehen vor dem finanziellen Kollaps. Sie brauchen eine Finanzausstattung, die ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger ordentlich zu erfüllen. Sie müssen Spielraum zurückerhalten, den ihnen Bund und Länder in den vergangenen Jahren immer mehr genommen haben“, sagte Frau Roth: „Die Kommission als solche ist wichtig. Aber entscheidend ist, dass in diesem Gremium die Weichen richtig gestellt werden. Jeden Vorschlag werden wir daran messen, ob er den Städten und ihren Einwohnern dient.“

- Für die Arbeit der Kommission hob Frau Roth folgende Forderungen hervor:
Die Reform der Gemeindefinanzen muss die Finanzkraft der Städte stärken, das heißt, Fehlentwicklungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite korrigieren. Nur dann kann zum Beispiel der Verfall der kommunalen Investitionen gestoppt werden, die in den vergangenen zehn Jahren um ein Drittel auf jährlich 22,6 Milliarden Euro gesunken sind. Nur dann können dringende Sanierungsaufgaben – etwa im Bereich der Schulen – angegangen werden.
- Die Gewerbesteuer darf nicht abgeschafft, sondern muss modernisiert werden. Dazu gehört, dass Großbetriebe, die sich zunehmend aus der Gewerbesteuer verabschieden, wieder zur Finanzierung städtischer Aufgaben beitragen müssen. Zudem muss der Kreis der Gewerbesteuerzahler auf möglichst alle örtlichen Wirtschaftseinheiten einschließlich der freien Berufe erweitert werden.
- Die Belastung der Städte mit Ausgaben und Aufgaben muss reduziert werden. Das gilt vor allem für die Sozialausgaben der Kommunen, die in den vergangenen zehn Jahren um 30 Prozent auf inzwischen 28,5 Milliarden Euro gestiegen sind.
- Die Reform von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe muss sicherstellen, dass sich der Bund nicht aus der Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zurückzieht. Die Sozialämter dürfen nicht zu Ersatz-Arbeitsämtern werden.

Zur Reform von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erläuterte Frau Roth: „Eine Übertragung der Arbeitslosenhilfe auf die kommunale Sozialhilfe lehnen die Städte ab. Wir schlagen stattdessen vor, dass der Bund ein eigenes, aus Steuermitteln finanziertes Leistungsrecht für alle Langzeitarbeitslosen schafft, um sie zu aktivieren und wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Das heißt: Wir sagen ja zu einer Zusammenführung aller Arbeitslosen, die sich in der Arbeitslosenhilfe oder der Sozialhilfe befinden, aber wir sagen nein zu einer Zusammenlegung beider Bereiche innerhalb der Sozialhilfe.“

Großes Bedauern äußerte die Städtetags-Vizepräsidentin darüber, dass sich die Kommission nicht mit einer klaren Zuweisung von Aufgaben und Finanzmitteln an Bund, Länder und Gemeinden befassen wird. Die Städte warteten seit Jahren darauf, dass das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ verwirklicht werde. Wenn das nicht durch die Gemeindefinanzreform geschehe, müsse dies zwingend in den weiteren Diskussionen um den nationalen Stabilitätspakt abgesichert werden. „Solange Bund und Länder die Städte ohne finanziellen Ausgleich zu neuen Ausgaben verpflichten oder die Einnahmen der Städte reduzieren können, werden die städtischen Finanzen krisenanfällig bleiben“, warnte Frau Roth.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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