Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Kabinettsbeschluss zur Reform des Urheberrechts ist nicht zukunftsweisend

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt die Absicht des Bundeskabinetts, das deutsche Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Enttäuscht zeigt sich der Verband allerdings darüber, dass der am 31. Juli vom Kabinett beschlossene Entwurf pauschale Vergütungssysteme aus dem vergangenen Jahrhundert einfach fortschreibt. „Der Kabinettsbeschluss ist strukturkonservativ und verpasst die Chance, mit einem novellierten Urheberrecht Weichen für die Zukunft zu stellen“, kritisiert Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Dies schadet sowohl dem IT-Standort Deutschland als auch den Urhebern und Verbrauchern.

Nach BITKOM-Ansicht wird das Ziel des Kabinettentwurfes, die Rechte der Urheber zu stärken, nicht erreicht, wenn die Regelungen für die analoge Welt pauschal auf den neuen digitalen Bereich übertragen werden. Nach dem Entwurf wären Privat- und andere Kopien in gleichem Umfang auch im digitalen Bereich zulässig. Da die Qualität der digitalen Kopien, anders als im analogen Bereich, aber nicht schlechter wird, sind hier massenhafte Vervielfältigungen möglich. Diese bescheren den Urhebern große Verluste, die auch durch neue Abgaben nicht ausgeglichen werden können. Eine klare Differenzierung zwischen analoger und digitaler Welt ist also unumgänglich. Ausnahmen für private und andere Kopien im digitalen Umfeld müssen neu definiert und eingeschränkt werden. Das gilt insbesondere für Kopien aus dem Internet. BITKOM spricht sich deshalb nach wie vor dafür aus, im digitalen Bereich eine individuelle Vergütung statt pauschaler Abgaben zu etablieren.

Pauschalabgaben sind falsches Signal an Verbraucher
Hinzu kommt, dass Abgaben auf Geräte grundsätzlich nur die Abgeltung für erlaubte Privatkopien darstellen. Pauschale Abgaben auf Geräte lassen beim Verbraucher aber schnell den Schluss zu, dass alle Vervielfältigungen, die vorgenommen werden, erlaubt und abgegolten sind. Das ist nach BITKOM-Ansicht das falsche Zeichen an Verbraucher und Urheber. Vielmehr sollte dem Nutzer der Wert des einzelnen Werkes verdeutlicht werden. Das wird nur durch die individuelle Vergütung von tatsächlich genutzten Werken gelingen und nicht durch Pauschalabgaben.

Nach BITKOM-Ansicht ist die individuelle Vergütung außerdem gerechter als die Pauschalabgabe. Die Einführung von Pauschalabgaben auf digitale Hardware würde bedeuten, dass jeder Käufer zusätzlich in die Tasche greifen muss. Und zwar unabhängig davon, ob er mit diesem Gerät überhaupt Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigt.

Technische Lösungen für individuelle Vergütung stehen bereit
BITKOM fordert, dass das Urheberrechtsgesetz im digitalen Bereich und vor allem im Internet der individuellen Vergütung Vorrang vor Pauschalabgaben einräumt. Die Pauschalabgaben sollen bereits dann entfallen, wenn technische Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, und nicht erst dann, wenn sie eingesetzt werden. „Der Gesetzgeber muss einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, die Pauschalabgabe durch marktkonforme Vergütungen abzulösen“, so Harms. Die Industrie stellt schon heute technisch ausgereifte Lösungen bereit, die ohne weiteres für die individuelle Abrechnung eingesetzt werden können. Nach BITKOM-Ansicht ist es Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die notwendige Infrastruktur und Geschäftsmodelle entwickelt werden. „Man verlangt ja auch nicht von der Autoindustrie, dass sie die Straßen gleich mit baut, auf denen die Autos fahren können“, vergleicht Harms.

Außerdem muss das deutsche Urheberrecht nach BITKOM-Ansicht das klare Bekenntnis beinhalten, dass nur Kopien von legalen Quellen vergütungspflichtig sind. „Ein solcher Passus darf in einem Gesetz zum Schutz der Urheber nicht fehlen und muss explizit erwähnt werden“, so Harms.

Bleibt Deutschland bei seinem nationalen Vorstoß in Sachen Ausweitung der urheberrechtlichen Pauschalabgaben, dann sind die wirtschaftlichen Auswirkungen fatal. Hohe Pauschalabgaben auf digitale Geräte haben Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt zur Folge. Denn Hersteller und Distributoren aus EU-Ländern ohne Abgabe können ihre Produkte günstiger anbieten. Private Käufer werden ihre Geräte künftig günstiger im Ausland oder im Internet erwerben. Das bedeutet Umsatzeinbußen für in Deutschland ansässige Hersteller und Händler. „Die Gewinnmargen in diesem Segment sind ohnehin sehr gering. Es ist deshalb zu befürchten, dass Umsatz ins Ausland verlagert wird. Somit bringt der Kabinettsbeschluss Arbeitsplätze in Deutschland in Gefahr “, kritisiert Harms.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Ansprechpartner für die Presse Iris Köpke Telefon: 030/27576-111 Telefax: 030/27576-400 Referat Urheberrecht Susanne Schopf Telefon: 030/27576-40 Telefax: 030/27576-16

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