Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kartellamt soll Kabelmonopol verhindern / vzbv gegen Übernahmepläne: "Murdoch und Berlusconi nicht den Weg auf Deutschlands Bildschirme bereiten"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor einem Monopol auf dem Kabelmarkt gewarnt und das Bundeskartellamt aufgefordert, den Übernahmeplänen von Kabel Deutschland (KDG) die Zustimmung zu verweigern. "Ein Monopol beim Kabel ist das letzte, was wir in Deutschland brauchen", sagte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. "Es darf nicht dazu kommen, dass ein Unternehmen diktieren kann, was im Fernsehen zu sehen ist." Der vzbv rechnet im Falle einer Fusion auch mit höheren Kosten für Kabelkunden durch mehr entgeltliche Programmpakete. Nicht zuletzt steht der Empfang von Regionalprogrammen auf der Kippe, fürchtet der vzbv.

Die Bundesregierung forderte der vzbv zu einer wirksamen Regulierung des Kabelmarktes auf. "Wir sehen beim Strommarkt genau wie beim Kabelmarkt, dass die nachträgliche Missbrauchsaufsicht das Entstehen von Monopolen nicht verhindern kann," so von Braunmühl. Deshalb sei eine Vorab-Regulierung künftig unabdingbar.

Wegen der Börsenpläne der KDG fürchtet der vzbv einen Einstieg von Programmanbietern wie Rupert Murdoch oder Silvio Berlusconi bei dem Unternehmen. "Eine Entwicklung, bei der Murdoch oder Berlusconi mit entscheiden können, unter welchen Bedingungen Konkurrenzsender überhaupt noch auf die Bildschirme kommen, dürfen wir nicht einmal riskieren," so von Braunmühl.

Der mit rund zehn Millionen Kunden größte deutsche TV-Kabelnetzbetreiber KDG plant die Übernahme der drei kleineren Wettbewerber Ish, Iesy und Kabel Baden-Württemberg. Durch diese Übernahme würde KDG das frühere Kabelnetz der Deutschen Telekom mit insgesamt rund 17 Millionen Kunden kontrollieren. Seine endgültige Entscheidung hat das Kartellamt für den 7. Oktober angekündigt.

Nahezu 60 Prozent der bundesdeutschen Haushalte werden über regionale und lokale Kabelnetze mit Rundfunkprogrammen versorgt. In vielen Gebieten gibt es für die Rundfunknutzer aufgrund der dortigen Topographie oder eigentums- und mietrechtlicher Vorschriften keine Alternative zum Kabelempfang.

In dem neuen Kabelnetz-Monopol sieht der vzbv daher eine Gefährdung für den diskriminierungsfreien- und chancengleichen Zugang zu den Netzen. "Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, seine digitale Kabelbox an jedem Ort in Deutschland betreiben zu können. Und er muss ohne Hindernis jedes beliebige Programm einfach auffinden können", so von Braunmühl. Dem laufen die Ankündigungen von KDG zuwider. So ist nicht auszuschließen, dass die KDG in ihren Netzen nur Kabelboxen zulassen wird, die nach eigenen technischen Spezifikationen arbeiten.

Des weiteren beabsichtigt KDG die Einführung einer "Grundverschlüsselung" für bislang im Kabel frei empfangbare Fernsehprogramme. Der Kabelkunde müsste sich also nicht nur ein neues Endgerät (Kabelbox) zum Empfang digitaler Kabelprogramme anschaffen. Er bräuchte für dieses Gerät noch eine "Smartcard", die ihm den Zugang auch zu den unentgeltlichen Kabelprogrammen erst ermöglicht. Dadurch wäre aber jedes Endgerät vom Kabelnetzbetreiber im Netz "adressierbar"und die Kundenbindung zum Netzmonopolisten stärker. Auch mit der Anonymität der Kabelkunden wäre es vorbei - der Kunde würde in seinem Nutzerverhalten für den Kabelnetzbetreiber transparent. Zudem plant KDG die Einführung eines "Freischaltentgelts", eine Art einmalige Eintrittsgebühr für Decoder. Beides lehnt der vzbv strikt ab.

Zur weiteren Verschärfung des Problems trägt bei, dass die Kabelnetzbetreiber im Zuge der Digitalisierung des Rundfunks nach dem 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag größere Spielräume für neue Geschäftsmodelle bekommen haben. Zum Beispiel könnten sie Programmpakete nach eigenem Gusto zusammenschnüren oder dabei das Schwergewicht auf kommerzielle Inhalte legen. Gleichzeitig reduzieren sich die Einflussmöglichkeiten der Landesmedienanstalten auf die Angebotsstruktur im Kabel. Außerdem hat es die Bundesregierung bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes entgegen der Forderung des vzbv abgelehnt, den Kabelmarkt einer stärkeren Regulierung zu unterwerfen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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