Pressemitteilung | (DVTM) Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.

Kein "Routerzwang": DVTM begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung für eine freie Endgerätewahl / Verbraucher können Router frei wählen / Freier Wettbewerb für Routerhersteller / TK-Endgerätehersteller und Mittelstand wird gestärkt

(Düsseldorf) - Der DVTM begrüßt den aktuell vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs. Die Gesetzesinitiative war notwendig geworden, um den sogenannten Netzabschlusspunkt klar zu definieren und sicherzustellen, dass die Anwender ihre Router selbst wählen können.

Abgesichert wird diese freie Wahl dadurch, dass die Netzbetreiber die erforderlichen Zugangsdaten herausgeben müssen. Damit können versierte Anwender ihre Endgeräte für alle Dienste eines Netzbetreibers selbst einrichten und betreiben. Diese Technologie lässt sich für bestehende aber auch für kommende TK - Zugangsnetze anwenden.
Netzbetreiber können und werden weiterhin eigene vorkonfigurierte Router anbieten.
In diesem Fall ist es den Netzbetreibern möglich sicherzustellen, dass alle Dienste funktionieren. Folgerichtig wird daher im Gesetzentwurf klargestellt, dass die Netzbetreiber auch nur für die von ihnen zur Verfügung gestellten Endeinrichtungen verantwortlich sind und für deren Funktionalität haften.
.
"Wir freuen uns, dass durch den Gesetzesentwurf dem Routerzwang durch die Bundesregierung eine klare Absage erteilt wird. Der Entwurf erfüllt die wichtigsten Forderungen des DVTM nach einer klaren Regelung der Verantwortlichkeiten und Transparenz für den Kunden dahingehend, dass allein der Hersteller für die Kompatibilität zuständig ist und nicht der Netzbetreiber", erläutert Boris Schmidt, DVTM Geschäftsführer.

"Durch die Liberalisierung des TK Marktes hat sich in Deutschland in den letzten Jahren ein wachstumsstarker, mittelständischer Markt mit Spitzenprodukten entwickelt. Dieser positiven Entwicklung steht in vielen Bereichen eine starre Reglementierung gegenüber. Wir hoffen, das dem jetzt umgehend ein Ende gesetzt und das Gesetzgebungsverfahren zügig vorangetrieben wird - Zugunsten von Wettbewerb und Innovation und im Sinne von zahlreichen deutschen mittelständischen Endgeräteherstellern", betont Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM.
Der Entwurf wird jetzt das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Hierzu sind Abstimmungen mit Branchenverbänden, Ländern und der EU-Kommission nötig, was erfahrungsgemäß dauern kann. Nach einer 6 monatigen Übergangsfrist ist mit einer konkreten Änderung nicht vor 2016 zu rechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V. Pressestelle Birkenstraße 65, 40233 Düsseldorf Telefon: (0211) 311209-0, Fax: (0211) 311209-30

(mk)

NEWS TEILEN: