Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Kein Urteil zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

(Berlin) - Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Ökosteuer die Unternehmen mit ihren Wettbewerbsnachteilen allein gelassen habe. Die Kläger würden auf ihre eigene Fähigkeit zur Anpassung auch an widrige Wettbewerbsbedingungen verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht verzichte leider darauf, den Gesetzgeber zu einer Umgestaltung der Ermäßigungsregeln der Ökosteuer zu zwingen. Es bestätige mit seinem Urteil die Gestaltungsfreiheit der Politik, Umweltschutz mit steuerpolitischen Mitteln durchzusetzen, auch wenn es dabei zu Härtefällen und Ungleichbehandlungen komme.

Die Ermäßigung des produzierenden Gewerbes führe auch nach Meinung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer gewissen Ungleichbehandlung gegenüber produktionsnahen Betrieben, weil beide im internationalen Wettbewerb stünden und hohe Energiekosten nicht über ihre Preise weitergeben könnten. Der Gesetzgeber solle jedoch unterschiedliche Betroffenheit unterschiedlich behandeln können. Er könne also weiterhin mit Emissionshandel unter Subventionierung erneuerbarer Energien die Energiekosten erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Altar des guten Umweltgewissens opfern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000

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