Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Kein aktueller Umsetzungsbedarf bei Call-by-Call im Ortsnetz / BREKO begrüßt Vertragsstrafen gegen Deutsche Telekom

(Bonn/Berlin) - Die Expertenanhörung im Unterausschuss "Telekommunikation und Post" des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2002 in Berlin hat keinen aktuellen Umsetzungsbedarf in Sachen Call-by-Call im Ortsnetz festgestellt. Dieses Fazit zieht der Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und kommunalen Telefongesellschaften (BREKO), Rainer Lüddemann, der ebenfalls als Sachverständiger geladen war. "Nach den klaren Aussagen der Experten gehen wir davon aus, dass die Abgeordneten die kleine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von der Tagesordnung nehmen werden", sagt Lüddemann. Bestärkt fühlt sich der Verbandsgeschäftsführer in seiner Auffassung, dass erst ein stimmiges Entgeltregulierungskonzept erarbeitet werden müsse. Im Rahmen der großen TKG-Novelle im nächsten Jahr bestehe nun ausreichend Gelegenheit dazu. Ebenfalls bestätigt durch die Sachverständigen sieht Lüddemann die Verbandsmeinung, es gebe keine europarechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Betreibervorauswahl im Ortsnetz. Lediglich der Fern- und Auslandsverkehr sei hiervon betroffen. Lüddemann: "Das wirft ein neues Licht auf die gesamte Diskussion."

Die am 1. Juli parallel getroffene Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) bezüglich der Vertragsstrafen bei nicht fristgerechter Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) sieht Lüddemann mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Lüddemann: "Auch wenn wir höhere Strafen bei Terminüberschreitungen gefordert hatten, ist es das richtige Signal für mehr Termintreue beim Marktführer." Durch die teilweise massiven Nichteinhaltungen von Bereitstellungsterminen würden die Mitgliedsfirmen des BREKO erheblich behindert, so Lüddemann. Dies, so hofft er werde sich durch die neue Regelung nun rasch ändern. Der Regulierer legte am 1. Juli fest, dass die Deutsche Telekom 20 Euro je Kalendertag ab Fristüberschreitung an den Wettbewerber zu zahlen hat, wenn die von ihm bestellte TAL nicht termintreu bereit gestellt wurde. Für die Überschreitung der Bereitstellungsfrist der Zusammenschaltungsräume zwischen Telekom und Wettbewerber (Kollokationsräume) gilt eine Strafe von 250 Euro je Kalendertag.

Im Gegensatz zu dieser Festlegung hinsichtlich einer vertraglichen Hauptleistungspflicht sei er aber nicht einverstanden mit dem Passus, der die Wettbewerber ihrerseits verpflichte, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn die geplante Zahl der TAL-Bestellungen unterschritten werde. "Wir helfen selbstverständlich mit, Planungsabsprachen zu treffen. Dies steht allerdings nicht auf einer Stufe mit der Bereitstellung der Leitungen seitens der Telekom und darf daher auch nicht mit ähnlichen Strafen belegt werden", kritisiert Lüddemann. Planungsabsprachen seien als vertragliche Nebenleistungen einzustufen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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