Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kein pauschales Verbot von Fernbehandlungen

(Berlin) - Die flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor vielfältigen Herausforderungen. Mit dem demografischen Wandel steigt der Bedarf, insbesondere ältere Menschen wohnortnah zu versorgen. Angesichts dieser Ausgangslage nimmt sich der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMGuaÄndG) wie ein Anachronismus aus. Damit sollen Fernverschreibungen zukünftig verboten werden.

Der vzbv konzentriert sich in seiner Stellungnahme auf die Änderung im § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (Artikel 1 Nummer 9), welche ein Abgabeverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei offenkundigem Fehlen eines direkten Arzt-Patienten-Kontaktes vor der Verschreibung vorsieht. Der vzbv hält diese Regelung für problematisch und nicht vereinbar mit der EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenmobilität (Richtlinie 20011/24/EU vom 9. März 20011).

Patientenbedürfnisse gehen vor

Ein pauschales Verbot der Fernverschreibung als Teil der Fernbehandlung widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, die wohnort- und patientennahe Versorgung auch unter Zuhilfenahme digitaler Dienste zu fördern. Die geplante gesetzliche Vorgabe will die Abgabe von Arzneimitteln verbieten, wenn der Patient ausschließlich telemedizinisch beraten worden ist. "Die Entscheidung, ob eine persönliche Behandlung gewünscht wird, sollte bei bestimmten Indikationen unbedingt dem Patienten überlassen werden", sagt Susanne Mauersberg, Referentin im Team Gesundheit und Pflege beim vzbv.

vzbv für Ausbau der Telemedizin in hoher Qualität

Aus Sicht des vzbv ist ein dieses Verbot rückwärtsgewandt und unterstützt die noch immer dominante Anbieterorientierung im deutschen Gesundheitswesen. Eine solche Regelung verhindert die Einführung einer regelbasierten Fernbehandlung in hoher Qualität wie es sie in anderen europäischen Ländern längst gibt. Der vzbv plädiert dafür, stattdessen ein telemedizinisches Beratungs- und Behandlungszentrum von hoher Qualität in der Regelversorgung zu etablieren. Dies würde den Bedürfnissen vieler Versicherter in Deutschland entgegenkommen und die Patientenorientierung im System stärken.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(dw)

NEWS TEILEN: