Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

Keine 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger / CSU-Forderung beruht auf irrelevanten Zahlen

(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland (AvD) steht dem Vorschlag von Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) kritisch gegenüber, für Fahranfänger eine 0,0 Promillegrenze einzuführen.

Sollte dieser Vorschlag Gesetzeskraft erlangen, könnten bereits geringe Mengen Restalkohol zu einer Kriminalisierung der Autofahrer führen. Aus diesem Grund ist der AvD gegen die geplante Regelung, was aber im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass der AvD Alkohol und Drogen am Steuer befürwortet.

Unbestritten sind Alkohol und Drogen am Steuer eine maßgebliche Ursache von Verkehrsunfällen. Der AvD vertritt deshalb die Devise "Auto? - Kein Alkohol, keine Drogen!", weil sich Autofahrer sonst an vermeintlich messbare Grenzen "herantrinken". Hier tut Aufklärungsarbeit Not. Der Vorschlag für junge Fahrer Alkohol zu verbieten und ihn dann zwei Jahre später quasi zu erlauben läuft allen Aufklärungskampagnen entgegen, dass generell nicht unter Alkohol und Drogeneinfluss gefahren werden soll.

Die Behauptung der Ministerin, dass alkoholisierte Fahrer ein 139 Mal höheres Risiko haben, als alkoholisierte Fahrer mittleren Alters ist für den Bereich zwischen 0,0 und 0,5 Promille falsch. Die Studie vom Prof. Dr. Hans-Peter Krüger der Uni Würzburg hat diese Zahlen 1998 für Alkoholwerte jenseits der 1,1 Promille ermittelt, die hier aber gar nicht zur Debatte stehen.

Der Vorschlag der Familienministerin - in dem Sie explizit auf die Unerfahrenheit und Risikobereitschaft junger Fahrer hinweist und dieese in Zusammenhang mit Alkohol bringt - lässt zudem noch einen gefährlichen Rückschluss zu: Wer sagt, dass für alle Fahranfänger gerade wegen ihrer Unerfahrenheit während der zweijährigen Probezeit die Null-Promille-Grenze gelten soll, erweckt gleichzeitig den Anschein, dass Alkohol bis zu 0,5 Promille für einen erfahrenen Fahrer unbeachtlich ist.

Das ist aber falsch. Alkohol und Drogen beeinflussen die Wahrnehmung der Fahrer unabhängig davon, wie erfahren sie sind. Wer in einen Unfall verwickelt wird und Alkohol getrunken hat, muss sich bereits heute auch unterhalb von 0,5 Promille - wie auch bei Drogeneinfluss - zumindest eine Mitschuld anrechnen lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66060, Telefax: 069/6606789

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