Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Keine Aufweichung des Stabilitätspaktes

(Berlin) – „Eine Aufweichung oder Neuinterpretation des Stabilitäts- und Wachstumspaktes lehne ich ab. Der Pakt ist hinreichend flexibel und stellt keine ökonomische "Zwangsjacke" dar, wie von einigen behauptet wird. Das Herausrechnen bestimmter Staatsausgaben oder andere Ausflüchte gegenüber den notwendigen Anforderungen an stabilitätsgerechtes Haushaltsgebaren würden eine Abkehr vom Stabilitätspakt bedeuten. Die derzeitigen Verhandlungen im Finanzministerrat laufen in die falsche Richtung und müssen korrigiert werden“, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 24. Januar in Brüssel anlässlich der Sitzung des BDA-Präsidiums mit Günter Verheugen, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission mit besonderer Zuständigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit.

“Wer behauptet, der Stabilitätspakt müsse zur Erreichung der Lissabon-Ziele neu interpretiert werden, verdreht die Realität. Europa braucht verlässliche Bedingungen für makroökonomische Stabilität, ohne die nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung nicht zu erreichen sind. Deshalb bleiben die Regeln des Stabilitätspaktes unverzichtbar. Nur so kann es gelingen, die ehrgeizigen Lissabon-Ziele zu erreichen. Damit die Lissabon-Strategie nicht scheitert, müssen jetzt alle Akteure ihre Anstrengungen weiter verstärken“, sagte Hundt.

“Wenn führende deutsche Politiker behaupten, sie hätten ihre nationalen Hausaufgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungssysteme bereits erledigt und den Eindruck erwecken, Europa müsse den Mitgliedstaaten den wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt quasi als "Morgengabe" liefern, dann stellen sie Inhalt und Ziel der Lissabon-Strategie geradezu auf den Kopf: Es sind und bleiben die Mitgliedstaaten selbst, welche die Ziele von Lissabon durch nationale Anstrengungen erreichen müssen. Sie müssen sich jetzt mit voller Kraft auf wirtschaftliche und soziale Reformen konzentrieren, immer mit Blick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Sie müssen insbesondere die öffentlichen Haushalte nachhaltig konsolidieren, die Sozialsysteme zukunftsfähig machen und die Arbeitsmärkte flexibilisieren. In Deutschland stehen wir dabei nicht etwa am Ende, sondern erst am Anfang der dringend notwendigen Veränderungen.

Die Europäische Kommission muss als wichtigen eigenen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Lissabon auf absehbare Zeit jedwede gesetzgeberische Initiative unterlassen, mit der die Unternehmen weiter belastet werden. Die BDA fordert gemeinsam mit den anderen europäischen Arbeitgeberorganisationen ein Moratorium für sozialpolitische europäische Rechtsakte. Besonders kleine und mittlere Unternehmen leiden bereits heute überproportional unter dem Druck europäischer Vorschriften und Regulierungen. Gerade sie aber benötigen mehr unternehmerischen Handlungsspielraum“, sagte Hundt.

“Die europäische Politik muss die Lissabon-Strategie von der bisherigen Überfrachtung mit teilweise widersprüchlichen Zielen, Indikatoren, Methoden und Berichtspflichten befreien und auf das Wesentliche konzentrieren. Das ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung. Die Kommission soll die Mitgliedstaaten in ihren eigenen Anstrengungen durch das Herausarbeiten gelungener Reformansätze einzelner Staaten für mehr Wachstum und Beschäftigung zielgerichtet unterstützen und ermutigen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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