Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

Keine Fahrverbote als Strafe bei allgemeinen Delikten

(Frankfurt am Main) - Der Entwurf der Bundesregierung ist keine Lösung
- AvD sieht Kontroll- und Vollzugsdefizite der Behörden als das eigentliche Problem
- Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung

Der AvD wendet sich gegen die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas bei allgemeinen Delikten Fahrverbote als mögliche Nebenstrafen zu verhängen. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Fahrverbote auf alle Straftaten auszudehnen entspricht dabei einer Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag. Vor einigen Wochen bereits hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bei getrennt lebenden Eltern den Führerscheinentzug bei Nichtzahlung des Unterhalts vorgeschlagen.

Nach Auffassung des AvD werden mit diesem Vorschlag Maßnahmen ergriffen, die mit den Problemlagen, etwa bei Diebstahl oder Raub, aber auch der fehlenden Zahlungsbereitschaft und der mangelnden Beitreibung der Unterhaltszahlungen nichts zu tun haben. Nicht ohne Grund ist deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes durch Gerichte bisher strikt an den "Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" geknüpft. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit und die daraus abzuleitende Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen eines Kraftfahrzeuges sollen durch die Maßnahme bekämpft werden.

Der AvD sieht in einem allgemeinen Fahrverbot eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Tätern. Bewohner von Städten mit gut ausgebautem öffentlichem Nahverkehr trifft eine solche Maßnahme weit weniger als Bewohner ländlicher Regionen, die diese Ausweichmöglichkeiten nicht haben. Wer dann auf seinen Führerschein angewiesen ist, um seine Arbeitsstelle zu erreichen, ist ungleich härter bestraft.

Delinquenten, die keinen Führerschein besitzen, können sowieso nur zu Geld- oder Gefängnisstrafe verurteilt werden. Das wirkt nicht abschreckend. Auch wenn der Betroffene zwar einen Führerschein aber kein Auto hat, ist die Wirkung eines Fahrverbotes fraglich. Bei mittellosen Straftätern bleibt überdies lediglich die Haftstrafe als Sanktion. Zudem können Personen mit höherem Einkommen leichter auf Fahrdienste ausweichen als Einkommensschwächere.

Der AvD befürchtet, dass mit solchen Sanktionen lediglich bestehende Kontroll- bzw. Vollzugsdefizite an anderer Stelle aufgefangen werden sollen, denen man beispielsweise mit einem verstärkten Personal- und Sachmitteleinsatz viel sinnvoller entgegnen könnte. Auch die Überwachung der Fahrverbote selbst ist nicht gesichert. Unterschiedliche regionale Überwachungen verstärken zusätzlich die Ungleichbehandlung.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Herbert Engelmohr, Leiter, Presse und Kommunikation Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6606-0, Fax: (069) 6606260

(cl)

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