Pressemitteilung | ARCD e.V. - Auto- und Reiseclub Deutschland

Keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr / Kostüme dürfen Fahrer nicht einschränken / Schon ab 0,3 Promille drohen Strafen / Mit Alkohol auf dem Fahrrad: Führerscheinentzug droht

(Bad Windsheim) - Karneval, Fasching oder Fastnacht - an vielen Orten Deutschlands erreicht die fünfte Jahreszeit Anfang März ihren Höhepunkt. Im Straßenverkehr haben Feierlustige allerdings keine Narrenfreiheit. Tipps vom ARCD, was Verkehrsteilnehmer nicht nur zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch beachten müssen.

Freie Sicht am Steuer

Zu Karneval schlüpfen Groß und Klein wieder in bunte Kostüme, um als Zauberer, Clown oder Pirat auf den Straßen und in den Kneipen zu feiern. Masken, Pappnasen, Bärte und andere Utensilien können da bei der Fahrt mit dem Auto oder Fahrrad schnell die Sicht versperren. Diese legt man deshalb zuvor besser ab. Auch sollte man darauf achten, dass Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre, unhandliche Kostüme nicht eingeschränkt werden. Bei einem Unfall kann sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein, und es droht ein Bußgeld.

Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss

"Wer fährt, trinkt nicht", sagt beispielsweise auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte man sich keinesfalls hinters Steuer setzen, denn schon geringe Mengen an Bier, Wein oder Schnaps verringern die Reaktionsfähigkeit. Außerdem wird Fahren unter Alkoholeinfluss bei einer Kontrolle mit satten Strafen geahndet: Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein, und es drohen Punkte und Bußgeld, wenn der Fahrer Fahrauffälligkeiten zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Bei 0,5 Promille werden mindestens 500 Euro Bußgeld fällig, der "Lappen" ist für wenigstens einen Monat weg, und vier Punkte in Flensburg gibt es obendrauf. Bei 1,1 Promille muss der Fahrer mit einer hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, wenn er einen Unfall verursacht.

Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt eine noch strengere Regel, nämlich ein absolutes Alkoholverbot. Mindestens 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sind die Folgen, wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird.

Keinesfalls sollte man außerdem am nächsten Morgen den Restalkohol unterschätzen, denn pro Stunde baut der Körper gerade einmal zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol im Blut ab.

Fahrrad besser stehen lassen

Viele sehen in solchen Situationen das Fahrrad als Alternative. Jedoch sollte man auch das nach der Feier zur eigenen Sicherheit besser stehen lassen. Ab 1,6 Promille können Radler bei einer Kontrolle außerdem ihren Führerschein verlieren, Bußgeld und die Auferlegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung drohen außerdem. Der ARCD rät deshalb allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern wollen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen. So kann man den Karneval dann auch ausgiebig genießen.

Quelle und Kontaktadresse:
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. (ARCD) Pressestelle Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim Telefon: (09841) 4090, Fax: (09841) 409264

(cl)

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