Pressemitteilung |

Keine Sonderrechte für Online-Anbieter

(Düsseldorf) - Die Planungen der EU-Kommission mit einer europaweiten Lizenz für Verwertungsgesellschaften den Vertrieb von Online-Musik zu stärken werden vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V., und der Nederlands Videodetailisten Organisatie als einseitige Bevorzugung des Vertriebskanals Internet abgelehnt.

Nur ein Vertrag mit einer einzigen Verwertungsgesellschaft soll in Zukunft den europaweiten Internet-Vertrieb ermöglichen [KOM(2004) 261]. Mit solchen europaweiten Lizenzen im Urheberrecht verspricht sich die EU-Kommission mehr Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften. Grundsätzlich werden Überlegungen zur Auflösung des Monopols der Verwertungsgesellschaften von den Verbänden begrüßt, es kann aber nicht hingenommen werden, dass dies nur zugunsten der Anbieter von Internet Online-Musik erfolgen soll, die im scharfen Wettbewerb zum Handel und Vermietmarkt stehen.

Der Online-Vertrieb von Medien profitiert bereits heute von den zunehmenden Internetanbindungen mit DSL-Anschlüssen, den zu erwartenden Größenvorteilen und dem Zwang illegalen Internetangeboten ein legales Angebot gegenüber zu stellen. Die neusten Zahlen der IFPI zeigen die rasante Entwicklung dieses Marktes: Der Download-Markt für Musik wuchs im ersten Halbjahr 2005 in den USA, Großbritannien, Deutschland und Frankreich um 300 Prozent. Allein Großbritannien, Frankreich und Deutschland hatten 21 Mio. statt 2. Mio. „single track downloads“ zu verzeichnen. Das 18 Download-Anbieter in mindestens zwei europäischen Ländern und iTunes sogar in 17 europäischen Märkten agiert, zeigt, dass die bestehenden Regelwerke kein wesentliches Hindernis für den Online-Markt sind.

In dieser Situation lehnen es die Vertreter des Verkaufs- und Vermietmarktes ab, einen Vertriebskanal, der sich von selber entwickelt und dabei von den neuen technologischen Möglichkeiten profitiert durch weitere Eingriffe in das Rechtssystem zu unterstützen. Ein solche diskriminierender Eingriff in den Markt ist nicht zu rechtfertigten. Diese reduzierte Form der EU-weiten Verwertungslizenz würde nur die Internetunternehmen stärken. Verlierer wären die personalintensiven Vertriebsformen.

Die Verbände empfehlen der EU-Kommission entweder allen Vertriebsformen zu erlauben, die notwendigen Rechte bei einer Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl in der EU zu erwerben, oder ihre selber erwähnte Alternative des Nichtstun zu nutzen: „Ein Möglichkeit bestünde darin, auf EU-Ebene nichts zu unternehmen und es der Industrie, also den Verwertungsgesellschaften, den Urhebern und den Nutzern der Inhalte, zu überlassen, ein effizientes System auf die Beine zu stellen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD) Hartwichstr. 15, 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/5773900, Telefax: 0211/57739069

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