Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Keine halbe Sache bei Informationsrechten / vzbv kritisiert Ausnahmen und Einschränkungen: "Die Verweigerung droht zur Regel zu werden"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv bezweifelt, dass der vorliegende Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz das Recht der Verbraucher auf amtliche Informationen gewährleistet. "Zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen machen das Gesetz zu einem stumpfen Schwert", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Verweigerung der Akteneinsicht müsse Ausnahme und nicht Regel sein.

Laut Gesetz soll jedermann ohne Nennung von Gründen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden erhalten. Was sich gut anhört, relativiert sich beim Blick auf die lange Liste der Ausnahmen. So soll zum Beispiel der Zugang zu Informationen verweigert werden, wenn dies nachteilige Auswirkungen auf Kontrollaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden haben könnte.

"Je nach Ausgestaltung kann dies eine pauschale Ausnahmeregelung der Finanz- und Wettbewerbsaufsicht sowie der Regulierungsbehörden für Post, Telekommunikation und Energie bedeuten", so Edda Müller. "Wenn auch weiterhin die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen nicht mitteilen darf, dass ein Kreditunternehmen kurz vor der Pleite steht oder das Bundeskartellamt illegale Preisabsprachen weiterhin für sich behalten muss, können wir uns das Gesetz sparen."

Neben restriktiveren Ausnahmeregelungen fordert der vzbv ein starkes Bekenntnis zum Informationsrecht der Öffentlichkeit. "Im Gesetz werden einseitig Gefahren für den Wettbewerb genannt, vom Recht der Verbraucher auf Information und neuen Wettbewerbschancen durch mehr Transparenz ist keine Rede", so Edda Müller. Das Gesetz müsse die rechtschaffenen Unternehmen stärken und nicht die unredlichen. Dazu gehöre auch die klare Definition eines "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses". So darf laut Gesetz der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur dann gewährt werden, wenn der Betroffene einwilligt. Des weiteren fordert der vzbv, dass in Fällen, in denen verbraucherschützende Vorschriften verletzt wurden, die Information nicht verweigert werden darf.

Der Entwurf der Bundesregierung wird am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Ausweitung der Informationsrechte der Verbraucher steht auch im Bundesrat auf der Tagesordnung. Dort geht es um behördliche Informationspflichten im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes. Darin sollen Informationsansprüche der Verbraucher gegenüber Behörden in Bezug auf Lebens- und Futtermittel, Kosmetika sowie soge-nannte Bedarfsgegenstände geregelt werden. "Dies ist ein erster wichtiger Schritt: Auskunftspflichten für Unternehmen müssen folgen", so Edda Müller, "denn ohne Information gibt es keine mündigen Verbraucher und keinen funktionierenden Qualitätswettbewerb."

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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