Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Kemper: Wir haben unsere Hausaufgaben bei der TASi gemacht

(Berlin) - Ab dem 01. Juni 2005 dürfen in ganz Deutschland keine Abfälle mehr ohne Vorbehandlung auf Deponien verbracht werden. Festgeschrieben ist dies in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) von 1993 und der Ablagerungsverordnung von 2001. Kommunen und Entsorgungswirtschaft müssen bis zu diesem Stichtag die hohen gesetzlichen Anforderungen vollständig umgesetzt haben.

"Die private Entsorgungswirtschaft hat ihre Hausaufgaben für die Umsetzung der TASi gemacht", so das Resümee des Präsidenten des BDE, Bernard Kemper, in seiner Rede anlässlich des heutigen BDE-/ENTSORGA-Kongresses zur TASi in Köln.

Man habe hierzu, so Kemper, bereits in den letzten Jahren umfassende Vorleistungen erbracht. So seien durch das Engagement der deutschen Entsorgungswirtschaft wichtige Grundlagen für eine ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Abfallwirtschaft geschaffen worden. Sei es nun das Splitting von Stoffströmen, die Entwicklung intelligenter regionaler Stoffstrommanagement-Konzepte oder der Ausbau der stofflichen Verwertung.

Die Gewinnung qualitativ hochwertiger Sekundärrohstoffe, für die eine Gütesicherung derzeit in Vorbereitung ist, und die Weiterentwicklung der MBA-Technologie seien weitere Beispiele. Die Herstellung gütegesicherter Sekundärbrennstoffe trage ebenfalls dazu bei, die abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, Ressourcen zu schonen und den weltweiten CO2- Ausstoß zu reduzieren.

Fortschritte habe man des Weiteren durch die Weiterentwicklung der thermischen Verwertung von Sekundärbrennstoffen und Sortierresten erreicht. Auch habe man erhebliche Mittel in die technische Weiterentwicklung von Behandlungs- und Sortieranlagen investiert.

Ein komplexes Leistungsangebot und innovative Technologien begründeten heute das Selbstverständnis der BDE-Mitgliedsunternehmen als "Dienstleister der Nachhaltigkeit". 65 Prozent des deutschen Abfallaufkommens würden derzeit bereits recycelt oder als Ersatz für primäre Energieträger genutzt.

Allerdings sei absehbar, so Kemper weiter, dass trotz der enormen Anstrengungen der Entsorger die Einhaltung der Abfallablagerungsverordnung ab dem 01. Juni 2005 zumindest nicht in jedem Bundesland vorausgesetzt werden könne.

Die private Entsorgungswirtschaft sei daher bereit, im Schulterschluss mit den Kommunen hier Lösungen zu erarbeiten. Die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen könnten jedoch nicht von der Branche, sondern nur von einer konsequenten Politik geschaffen werden, die auf einen stringenten Vollzug der erlassenen Gesetze abziele.

"Der BDE hat einen entsprechenden Forderungskatalog erarbeitet, der die wesentlichen Eckpunkte einer solchen Politik aufzeigt und aus Sicht des Verbandes Basis für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der nachhaltigen Abfallwirtschaft in Deutschland darstellt", so Kemper

Die wichtigsten Punkte dieses Kataloges sind:

1. Zentrale Aufgabe im Hinblick auf die Abfallverbringung - auch in Richtung Osten - ist die Schaffung und Durchsetzung von europaweit vergleichbaren, hohen Behandlungsstandards. Bis dahin sollte die unkontrollierte Verbringung in Niedrigstandardländer unterbunden werden. Weiterhin sollte die Deponierichtlinie mit einem Deponieverbot bis 2025 versehen werden.

2. Gewerbeabfälle zur Beseitigung sollen aus der Überlassungspflicht entlassen und in die Eigenverantwortlichkeit des Erzeugers übergehen.

3. Behandlungskapazitäten in Mono- und Mitverbrennungsanlagen müssen weiter erschlossen und optimal genutzt werden. Die technische Verfügbarkeit von Verbrennungsanlagen lässt sich durch ein entsprechendes Stoffstrommanagement steigern (z. B. Optimierung von Heizwerten, Korngröße der Abfälle).

4. Regionale Konzepte zum Stoffstrommanagement bzw. Stoffstromsplitting sind gemeinsam mit der Entsorgungswirtschaft so zu gestalten, dass alle Kapazitäten und Verwertungsmöglichkeiten genutzt werden.

5. Bei der Zuweisung von Haushaltsabfällen an Behandlungsanlagen ist eine Prüfung erforderlich, inwieweit andienungspflichtige, vorzubehandelnde Abfälle einer MVA oder MBA zuzuweisen sind.

6. Die Getrennterfassung und Verwertung nativ organischer Abfälle muss intensiviert werden. Der BDE hat bei Bioabfällen ein Potenzial von ca. 3 Millionen Tonnen ermittelt, das zusätzlich der biologischen Kreislaufwirtschaft zur Verfügung stünde.

7. Steigerungspotenzial birgt auch die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen. Dies kann jedoch nur in Konkurrenz mit anderen hochwertigen Behandlungsverfahren an Stelle von Billigdeponien ausgeschöpft werden.

8. Ersatzbrennstoffe müssen denselben Status wie Erneuerbare Energien erhalten. Denn auch durch ihren Einsatz werden Primärbrennstoffe geschont und ein wesentlicher Beitrag zur CO2-Minderung geleistet werden.

"Das Zeitfenster für Genehmigung und Bau von Anlagen in Regionen, in denen noch keine ausreichenden Behandlungskapazitäten bestehen, ist knapp bemessen. Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass jetzt schnelle Entscheidungen gefragt sind. Denn nur unter verlässlichen Rahmenbedingungen kann Investitionssicherheit geschaffen und damit eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft gesichert werden", so Kemper abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0, Telefax: 030/5900335-99

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