Pressemitteilung | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

Kennzeichnung schafft Wahlfreiheit

(Frankfurt am Main) - Nach dem 18. April werden die neuen europäischen Regeln für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel wirksam, die von den EU-Mitgliedstaaten und vom EU-Parlament mit großer Mehrheit 1998 angenommen wurden. Diese neuen Vorschriften legen fest, wie in Deutschland und den anderen EU-Ländern Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten oder aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen beziehungsweise hergestellt werden. "Mit der Kennzeichnung und der damit verbundenen Rückverfolgbarkeit erhalten die Verbraucher jetzt die seit langem gewünschte Wahlfreiheit", erklärte Dr. Ricardo Gent, Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB). "Durch die klaren und eindeutigen Informationen auf den Lebensmitteln hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Kaufentscheidung informiert zu treffen."

Zur Verbesserung der Wahlfreiheit wurden die bisher geltenden Kriterien für die Kennzeichnung präzisiert und verschärft. Ausschlaggebend für die Kennzeichnung ist nun nicht mehr die Nachweisbarkeit gentechnisch veränderter Bestandteile in Lebensmitteln, sondern es reicht aus, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat aus einem gentechnisch veränderten Organismus besteht, diesen enthält oder daraus hergestellt wird. Neben der Deutschen Industrievereinigung für Biotechnologie befürworten auch Europäische Verbraucherverbände und Umweltschutzorganisationen die neuen Regeln zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte. "Mit der Umsetzung der erweiterten Kennzeichnungsvorschriften wurden den gestiegenen Interessen der Verbraucher für die Wahlfreiheit beim Lebensmittelkauf ausdrücklich Rechnung getragen", so der DIB-Geschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) Karlstr. 21, 60329 Frankfurt Telefon: 069/2556-0, Telefax: 069/2556-1471

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