Kfz-Gewerbe: Erfolg in Berlin im Kampf gegen Kostenbelastung
(Bonn) - Voller Erfolg fĂŒr das Kfz-Gewerbe: Fahrten mit Nutzfahrzeugen im Betriebsalltag unterliegen nicht dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Das hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt entschieden. Dadurch werden unnötige, aber kostspielige WeiterbildungsmaĂnahmen verhindert. In einem Schreiben vom 13. MĂ€rz 2015 aus dem Bundesverkehrsministerium an den ZDK heiĂt es, "dass Fahrten der Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und -hĂ€ndler, Werkstattbetreiber, Hol- und Bringdienste im speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht fallen".
Durch die zahlreichen Eingaben des Kfz-Gewerbes bei den zustĂ€ndigen Ministerien und Politikern konnte eine kostspielige und fĂŒr den Betriebsalltag im Kfz-Gewerbe unnĂŒtze und ĂŒberflĂŒssige Weiterbildungsverpflichtung verhindert werden fĂŒr Kfz-Betriebe, die Fahrten mit Nutzfahrzeugen der FĂŒhrerscheinklassen C1, C1E, C oder CE durchfĂŒhren. "Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen zunehmende BĂŒrokratisierung und Kostenbelastung im Kfz-Gewerbe", betont ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.
Mit dieser Entscheidung wird nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums "die Wettbewerbsposition der in Deutschland ansĂ€ssigen Unternehmen gestĂ€rkt, der Auffassung vieler Mitgliedstaaten gefolgt und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Unternehmen begegnet", wie es im Schreiben an den ZDK heiĂt.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Ulrich Köster, Pressesprecher
Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn
Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150
(cl)