Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Kfz-Gewerbe: Erfolg in Berlin im Kampf gegen Kostenbelastung

(Bonn) - Voller Erfolg fĂŒr das Kfz-Gewerbe: Fahrten mit Nutzfahrzeugen im Betriebsalltag unterliegen nicht dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Das hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt entschieden. Dadurch werden unnötige, aber kostspielige Weiterbildungsmaßnahmen verhindert. In einem Schreiben vom 13. MĂ€rz 2015 aus dem Bundesverkehrsministerium an den ZDK heißt es, "dass Fahrten der Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und -hĂ€ndler, Werkstattbetreiber, Hol- und Bringdienste im speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht fallen".

Durch die zahlreichen Eingaben des Kfz-Gewerbes bei den zustĂ€ndigen Ministerien und Politikern konnte eine kostspielige und fĂŒr den Betriebsalltag im Kfz-Gewerbe unnĂŒtze und ĂŒberflĂŒssige Weiterbildungsverpflichtung verhindert werden fĂŒr Kfz-Betriebe, die Fahrten mit Nutzfahrzeugen der FĂŒhrerscheinklassen C1, C1E, C oder CE durchfĂŒhren. "Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen zunehmende BĂŒrokratisierung und Kostenbelastung im Kfz-Gewerbe", betont ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.

Mit dieser Entscheidung wird nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums "die Wettbewerbsposition der in Deutschland ansĂ€ssigen Unternehmen gestĂ€rkt, der Auffassung vieler Mitgliedstaaten gefolgt und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Unternehmen begegnet", wie es im Schreiben an den ZDK heißt.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(cl)

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