Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Kfz-Gewerbe: Stellungnahme zum BGH-Urteil zu Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen

(Bonn) - In den Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen des ZDK sind die Ansprüche des Verbrauchers aus Sachmangelhaftung auf ein Jahr reduziert. Diese Verjährungsreduzierung beim Verkauf von gebrauchten Sachen ist nicht nur im Kfz-Bereich, sondern branchenübergreifend üblich.

Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des BGH mussten von dieser Verjährungsreduzierung Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie solche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, ausgeklammert werden. Der ZDK ist dieser Verpflichtung in den Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen nachgekommen und hat sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Anwendungsbereich der Verjährungsverkürzung ausgenommen. Die Wirksamkeit dieser Regelungen wurde von vielen Instanzgerichten bestätigt.

In seinem heutigen Urteil ist der BGH offenbar und entgegen der Intention des ZDK davon ausgegangen, dass der Kunde den Regelungen in den Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen nicht zweifelsfrei entnehmen könne, ob "Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflicht des Verkäufers zur Nacherfüllung" bereits nach einem Jahr oder aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zwei Jahren verjähren. Für den Verbraucher bedeutet dieses Urteil, dass solche Schadensersatzansprüche innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geltend gemacht werden können. Die Entscheidungsgründe des BGH liegen noch nicht vor. Der ZDK wird diese auswerten und die Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen insoweit anpassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(sy)

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