Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Kfz-Schiedsstellen müssen handlungsfähig bleiben

(Bonn) - Den bereits bestehenden 130 Kfz-Schiedsstellen sollte eine realistische Möglichkeit eingeräumt werden, sich als Verbraucherschlichtungsstelle anerkennen zu lassen. Dies bekräftigt der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG-E). Die dort geforderten gesetzlichen Vorgaben für die neuen Verbraucherschlichtungsstellen würden sich unnötig personal- und kostenintensiv auswirken.

Hierfür müssten die gesetzlichen Voraussetzungen allerdings praxisgerecht auf ein angemessenes Niveau reduziert werden. Dazu gehören die Verhinderung überbordender Informationspflichten sowie die einseitige Belastung am Verfahren beteiligter Unternehmen. Außerdem kritisiert der ZDK die geplante Nichtbeteiligung der Verbraucherverbände an der Finanzierung der privaten Verbraucherschlichtungsstellen, obwohl ihnen an vielen Stellen umfassende Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte eingeräumt werden.
Die seit 45 Jahren bestehen Kfz-Schiedsstellen gelten gemeinhin als Musterbeispiel für einen praktizierten Verbraucherschutz. Sie regelten im Jahr 2013 insgesamt fast 11 700 Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(sy)

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