Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Klärschlammverwertung: Einsatz synthetischer Polymere bleibt weiterhin möglich

(Hennef) - Neue Untersuchungsergebnisse belegen, dass kationische Polyacrylamide im Boden einem Abbau unterliegen. Die Polymerhersteller werden in den Sicherheitsdatenblättern ausweisen, wenn ihre Produkte die Anforderungen der Düngemittelverordnung erfüllen. Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen hat weitergehende Regelungen zur Begrenzung der Einsatzmengen von Polymeren empfohlen.

Die geltende Regelung der Düngemittelverordnung (DüMV) sieht vor, dass ab dem Jahr 2017 synthetische Polymere bei der Herstellung von Düngemitteln nur noch eingesetzt werden dürfen, soweit diese sich mindestens um 20 Prozent in zwei Jahren abbauen. Bisher lagen zum Abbauverhalten von Polymeren in Böden keine ausreichenden Kenntnisse vor. Die Vereinigung der Polymerhersteller PPG (Polyelectrolyte Producers Group) hat daher vor mehreren Jahren in Absprache und auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME) beauftragt, ein Forschungsprojekt zum Abbauverhalten von kationischen Polyacrylamiden im Boden durchzuführen. In einem Fachgespräch beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Ende April 2016 wurden die zentralen Untersuchungsergebnisse des IME-Projekts erörtert. Demnach hat das IME insbesondere einen Abbau der Polymer-Stammkette nachgewiesen, welcher der geforderten Abbaurate der DüMV entspricht.

Die PPG hat diese Erkenntnisse bereits in einer öffentlichen Mitteilung vom 4. März 2016 bekanntgegeben. Diese Informationen liegen auch dem BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie den Düngemittelverkehrskontrollbehörden der Länder vor.

Kläranlagenbetreiber, die ihre Schlämme bodenbezogen verwerten, haben als Hersteller und Inverkehrbringer eines Düngemittels die Garantenstellung für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorgaben inne. Dieser Verantwortung werden sie gerecht, wenn sie die Polymere einsetzen, für die die Hersteller die Abbaubarkeit zusichern und in den Sicherheitsdatenblättern die Einhaltung der Vorgaben der DüMV ausweisen. Dies gilt solange, bis keine neuen Erkenntnisse oder grundlegend neuen Forschungsergebnisse zu einer anderen Beurteilung führen. Hans Walter Schneichel vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland Pfalz (MUEEF) bestätigte diesen Sachverhalt in einem Beitrag im Mitgliederrundbrief des DWA-Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Pressestelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Fax: (02242) 872135

(dw)

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