Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Klarstellung zum EuGH-Urteil: Europäischer Gerichtshof bestätigt Positionen der Apotheker

(Berlin) - Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung stellt Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands e.V. (DAV) klar: „Der Europäische Gerichtshof teilt unsere ernsthaften Bedenken gegen den Versandhandel. In seinem Urteil vom 11. Dezember hält er ein nationales Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gerechtfertigt.“

Dieses Verbot betrifft den Großteil aller Medikamente, denn verschreibungspflichtige Arzneimittel machten im Jahr 2002 79,4 Prozent des Umsatzes der Apotheken aus. Keller weiter: „Die Berichterstattung in vielen Medien stellt das heutige Urteil verkürzt dar. Nur das Verbot des Versandhandels mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde als nicht gerechtfertigt angesehen.“ Diese machten im Jahr 2002 nur 21,2 Prozent des Apothekenumsatzes aus.

Der EuGH folgt damit nicht den Schlussanträgen der Generalanwältin vom März diesen Jahres. Nach wie vor hält er den Versandhandel mit Arzneimitteln, die in Deutschland nicht zugelassen sind, ausnahmslos für unzulässig.

Mehr dazu in der Pressemitteilung 113/03 des Europäischen Gerichtshofs, im Internet abrufbar unter http://curia.eu.int/de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: 030/40004132, Telefax: 030/40004133

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