Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Kleinanlegerschutzgesetz: Bundesrat empfiehlt Nachbesserungen im Sinne der Genossenschaften

(Berlin) - Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum Kleinanlegerschutzgesetz mit Verbesserungen für die Genossenschaften beschlossen. Die Wohnungswirtschaft begrüßt dies ausdrücklich.

"Operativ tätige Genossenschaften - also alle Wohnungsgenossenschaften - müssen von den für sie existenzbedrohlichen Auflagen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ausgenommen bleiben", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen - des Spitzenverbandes im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Dies könne mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz nun auch eindeutig geregelt werden.

Das KAGB reguliert alle als Investmentvermögen einzuordnenden Kapitalsammlungen. Nach der derzeitigen Auslegung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können auch Wohnungsgenossenschaften unter die Regelungen des KAGB fallen und würden so mit Auflagen konfrontiert, die für Investmentfonds gedacht sind. "Das ist absurd, schließlich ist der Zweck einer Genossenschaft die Förderung seiner Mitglieder und damit der gemeinschaftliche Unternehmenszweck - und nicht eine Renditemaximierung wie bei anderen Geldanlagen", so der GdW-Präsident. "Das Genossenschaftsgesetz gewährleistet bereits einen umfassenden Schutz seiner Mitglieder. Wohnungsgenossenschaften nun mit unnötigem finanziellen und administrativen Aufwand zu belasten, schadet den Genossenschaftsmitgliedern", so Gedaschko.

Nach der Überzeugung des Bundesrats spreche vor allem die spezifische Aufsichtsregelung durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände für die angeregte Ausnahmeregelung. Der Bundesrat schlägt vor, nur Genossenschaften zu erfassen, die sich nicht an die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes halten. Sollte eine Genossenschaft eingeworbene Gelder wie ein Investmentfonds nur mit Renditezielen anlegen, werde diese auch weiterhin dem KAGB unterliegen. Der GdW appelliert an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und zügig eine gangbare Regelung für die Genossenschaften zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Pressestelle Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(mk)

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