Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Kleinprivatwald darf nicht in der Existenz bedroht werden

(Berlin) - Zu Guttenberg: "Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge gefährdet Kleinprivatwald" / Kostenbescheide werden ab August verschickt / AGDW fordert gemeinsame Veranlagung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse / Waldeigentümer müssen in Selbstverwaltungsgremien stärker repräsentiert werden

"Den kleinen Privatwaldbesitzern wird der Wind aus den Segeln genommen", sagte der Präsident der AGDW - Die Waldeigentümer, Philipp zu Guttenberg, vor dem Hintergrund der Beitragserhöhung durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Diese erreicht die Waldbesitzer in den kommenden Tagen in Form von Bescheiden. Ab einer Fläche von 0,25 Hektar sind sie verpflichtet, Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu zahlen. Der Präsident warnte davor, dass die Inhaber kleiner Forstbetriebe aus der Waldbewirtschaftung keine Überschüsse mehr erzielen können, wenn die Sozialversicherungsbeiträge in keinem angemessenen Verhältnis zu deren wirtschaftlichen Potenzial stehen. Zu Guttenberg: "Wenn dieser Kurs beibehalten wird, ist die Existenz des Kleinprivatwaldes bedroht."

Im vergangenen Jahr sind erstmals für das ganze Bundesgebiet einheitliche Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erhoben worden, da die zuvor regional organisierten Träger in einem einzigen Sozialversicherungsträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zusammengeführt wurden. Aufgrund einer Tarifangleichung und aufgrund von sinkenden Bundeszuschüssen wurden sowohl der Grundbeitrag als auch die Flächenbeiträge teils deutlich erhöht. So wurden vor allem die Waldflächen mit einem Plus zwischen 30 und 80 Prozent stärker belastet. "Die Waldeigentümer kochen. Auf die Belastungszunahme im vergangenen Jahr folgt eine weitere Erhöhungsrunde in diesem Jahr", sagte der AGDW-Präsident. Bewegten sich die Grundbeiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die die Kleinwaldeigentümer besonders belasten, bislang zwischen 60 und 269 Euro, so wurden sie in diesem Jahr auf eine Spanne zwischen 80 und 323 Euro angehoben.

Der Dachverband der Waldeigentümer fordert daher, dass
- die Mindestflächengröße erhöht wird, ab der die Versicherungspflicht in Kraft tritt,
- auch die Beiträge der kleinen Betriebe nach Nutzungsmöglichkeiten differenziert werden,
- die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse gemeinsam veranlagt werden.

Gerade für die Kleinwaldeigentümer, die in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschuss organisiert sind, sollte ein gemeinsamer Beitrag erhoben werden, so eine der Hauptforderungen des Dachverbandes zum Schutz der kleinen Betriebe. "Die Familienbetriebe sind die traditionelle Basis der Forstwirtschaft in Deutschland. Sie dürfen nicht mit zusätzlichen Auflagen und Kosten belastet werden. Ganz im Gegenteil: Sie müssen in ihrem forstbetrieblichen Handeln Unterstützung erfahren", so zu Guttenberg.

In den Selbstverwaltungsgremien der SVLFG sind die Waldeigentümer unterrepräsentiert: Sie stellen gerade mal zwei von insgesamt 81 Mitgliedern der Vertreterversammlung sowie ein Vorstandsmitglied im insgesamt 27-köpfigen Vorstand. "Dies muss sich ändern. Die Waldeigentümer brauchen mehr Repräsentanten in den Führungsgremien der Sozialversicherung, um ihre Interessen deutlich zu machen", forderte der AGDW-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Larissa Schulz-Trieglaff, Pressesprecherin Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807-923, Fax: (030) 31807-924

(cl)

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