Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Kleinunternehmen zahlen häufig zu hohe Rundfunkgebühr

(München) - Seit einem Jahr ist die neue Rundfunkgebühr in Kraft. Der BDS Bayern rät Selbständigen und mittelständischen Unternehmern, die bei der Einzugszentrale gemeldeten Mitarbeiter genau zu prüfen. Häufig bezahlen Kleinunternehmer einen zu hohen Beitrag.

5,99 Euro - das ist für viele Kleinunternehmer der Betrag, den sie seit dem 1. Januar 2013 monatlich an Rundfunkgebühren bezahlen müssen. "Wir wissen aber aus zahlreichen Beratungen, dass die Einzugszentrale in vielen Fällen den Normalbetrag von 17,97 Euro ansetzt", sagt Rainer Colberg, Rechtsanwalt beim BDS Bayern. Dies gilt insbesondere für Unternehmer, die bisher keine Rundfunkgebühr entrichtet haben, aber seit 1. Januar 2013 zahlen müssen. Viele Unternehmer glauben weiterhin, dass sie von Gebühren befreit sind, weil sie in der Firma weder Radio noch Fernsehen nutzen.

Minijobber und Azubis werden nicht auf Mitarbeiterzahl angerechnet

Der BDS rät daher allen Kleinunternehmern, die weniger als neun Mitarbeiter haben, ihre Gebührenbescheide genau zu überprüfen. "Bis acht Mitarbeiter, den Chef nicht mitgezählt, müssen Unternehmer nämlich den reduzierten Beitragssatz von 5,99 Euro entrichten", erklärt Rechtsanwalt Rainer Colberg. Dies sollten auch Unternehmer tun, die bisher bereits gezahlt haben, bei denen sich aber die Mitarbeiterzahl reduziert hat.

Als Mitarbeiter gelten alle Voll- und Teilzeitkräfte. Nicht als Mitarbeiter zählen Auszubildende und Mini-Jobber. "Auch die Zahl der Fahrzeuge sollten sich Unternehmer genau ansehen", rät der BDS-Jurist. Ein Auto ist im reduzierten Beitrag ebenfalls bereits enthalten. "Viele Unternehmer machen aber den Fehler, dass sie die Zahl '1' ins Anmeldeformular eintragen anstatt einer Null. Damit zahlen sie ein Auto zu viel."

Ein weiterer Punkt: Selbständige, die ihr Büro zuhause haben, müssen nur einmal den Rundfunkbeitrag entrichten - für ihre Privatwohnung. Für ein zusätzlich gewerblich genutztes Auto ist in diesem Fall nicht der volle Beitrag von 17,97, sondern der reduzierte Beitrag von 5,99 Euro zu bezahlen.

Wer weder Radio noch Fernsehen oder Onlineangebote nutzt, zahlt dennoch

Viele Selbständige empfinden den Rundfunkbeitrag dennoch als Ärgernis, weil sie zu Recht bemängeln, dass sie keine öffentlich-rechtlichen Sender nutzen oder betrieblich weder Radio noch Fernsehen nutzen. "Diese Tatsachen sind bei der Berechnung der Rundfunkgebühr leider unerheblich. Es zählt ausschließlich das Vorhandensein einer oder mehrerer Betriebsstätten, ob mit oder ohne Empfangsgeräte, die Zahl der Kraftfahrzeuge und die Zahl der Mitarbeiter", erklärt Rechtsanwalt Rainer Colberg.

"Bei der Umstellung auf das neue System hatte der BDS kritisiert, dass sowohl Unternehmer als auch die Angestellten bereits privat Rundfunkgebühr bezahlen müssen. Leider sind wir mit dieser Argumentation bei den 16 Ministerpräsidenten der Länder nicht durchgedrungen. Immerhin konnten wir aber einen reduzierten Kleinunternehmerbeitrag erreichen", erklärt Markus Droth, Hauptgeschäftsführer des BDS Bayern.

Quelle und Kontaktadresse:
BDS-DGV Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. Pressestelle Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Fax: (089) 5026493

(cl)

NEWS TEILEN: