Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Koalitionsvertrag: CDU übernimmt bei Wohnungspolitik keine Verantwortung / Mietpreisbremse wird zur Baubremse / Bestellerprinzip ist Mogelpackung / Beschlüsse mit Maß und Mitte ausgestalten

(Berlin) - Der Immobilienverband IVD kritisiert die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Beschlüsse zur Wohnungspolitik. "Alle Punkte vor denen wir in den vergangenen Monaten gewarnt haben, sollen nun doch umgesetzt werden", kritisiert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Dabei finden sich in den Beschlüssen fast ausschließlich die Vorstellungen der SPD wieder, sei es bei der Mietpreisbremse, bei der Modernisierungsumlage oder beim Bestellerprinzip - die CDU duckt sich weg." Im Gesetzgebungsprozess muss es nun darauf ankommen, die Vorhaben mit Maß und Mitte zu gestalten. "Die politischen Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft müssen ausgewogen bleiben", fordert Kießling. "Dazu gehört nicht, die Marktkräfte außer Kraft zu setzen und durch Subventionen zu ersetzen. Das ist nicht mehr soziale Marktwirtschaft, sondern ein Schritt in Richtung Planwirtschaft."

Die angekündigte Mietpreisbremse soll eingeführt werden. Die Mieten dürfen bei einer Wiedervermietung nur bis zu einer Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Lag die bisherige Miete über dieser Grenze, muss sie zwar nicht abgesenkt werden, sie kann jedoch erst dann erhöht werden, wenn sie von der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeholt wird. "Dies kann Jahre dauern und wird Investoren vom Bau neuer Mietwohnungen abhalten und die Wohnungsknappheit wird verewigt", erläutert Kießling. Außerdem komme die Mietpreisbremse nicht den Mietsuchenden mit geringem Einkommen zu Gute. Ein Vermieter werde sich auch bei einer Deckelung der Mieten immer für denjenigen als Mieter entscheiden, der das geringste Mietausfallwagnis biete.

Die geplante Einführung einer degressiven Abschreibung für den Neubau von Wohnungen wird die Folgen einer Mietpreisbremse auf den Neubau nicht ausgleichen können. Wenn die Abschreibungen moderat ausfallen, werden sie keine Wirkung entfalten. Wenn sie aber hoch genug sind, werden sie zu Fehlallokationen führen. Wie die Vergangenheit lehrt, führt dies dazu, dass an der falschen Stelle investiert wird und die falschen Wohnungen gebaut werden. "Es ist der falsche Weg, die Marktkräfte außer Kraft zu setzen und durch Subventionen zu ersetzen", kritisiert Kießling. Inhaber von Bestandswohnungen profitieren von einer besseren Abschreibung von Neubauten ohnehin nicht. "Wenn dann noch die Modernisierungsumlage eingeschränkt wird, wird jeder Anreiz zur Modernisierung des Wohnungsbestandes beseitigt", erklärt Kießling. "Die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes könnten dann nur noch mit Zwangsmaßnahmen verwirklicht werden."

Die CDU will auch den Vorstellungen der SPD zum sogenannten Bestellerprinzip zustimmen, obwohl sie diese vor kurzem noch abgelehnt hat. Nach Ansicht des IVD besteht für eine Neuregelung des Maklerrechts kein Anlass. "Der Markt regelt sehr gut, wer die Maklerprovision in welcher Höhe zahlt", sagt Kießling. "In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahlt der Vermieter. In Regionen mit einem erhöhten Bedarf an Wohnungen dementsprechend der Mieter. Für eine Einschränkung der Vertragsfreiheit besteht überhaupt kein Bedarf." Wenn schon ein Bestellerprinzip eingeführt werden soll, dann muss es sich aber um ein echtes Bestellerprinzip handeln, so dass derjenige zahlt, der den Makler beauftragt. "Die vorgesehen Regelung ist eine Mogelpackung, weil nach § 6 WoVermRG der Makler nur tätig werden darf, wenn ihm der Vermieter vorher die Wohnung zur Verfügung gestellt hat", sagt Kießling.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(cl)

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