Pressemitteilung | Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Kommission zur Vereinfachung des Bauplanungsrechtes eingesetzt

(Mainz / Berlin) - Wie das Bundesbauministerium mitteilte, ist Ende Dezember 2001 eine Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs in Berlin zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Nach Aussage von Bundesminister Kurt Bodewig ist es Aufgabe der Kommission, Vorschläge zu entwickeln, wie das Bauplanungsrecht an das europäische Rechtssystem angeglichen werden kann. "Einen Schwerpunkt soll die strukturelle Vereinfachung des Bauplanungsrechts bilden", so der Minister.

Anlass für die Novellierung ist die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, die bis zum Sommer 2004 abgeschlossen sein muss. Danach wird künftig grundsätzlich bei allen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sein. Bisher findet eine solche Prüfung nur im Zusammenhang mit bestimmten Großprojekten wie dem Bau einer größeren Hotelanlage oder eines Feriendorfes bei ca. 20 Prozent der Bebauungspläne statt. Eine intelligente Umsetzung der Richtlinie biete nach aussagen des Ministers die Chance zur Vereinfachung der Verfahrensregeln und damit zum Einstieg in eine grundlegende Reform des Bauplanungsrechts. Insgesamt wird ein deutlicher Qualitätsgewinn für die städtebauliche Planung erwartet.

Der Kommission gehören führende Vertreter des Bauplanungsrechts aus Rechtsprechung, Lehre und Praxis an. Im Sommer nächsten Jahres will die Kommission ihren Bericht vorlegen. Das Gesetzgebungsverfahren wird in der nächsten Legislaturperiode eingeleitet werden. Bis dahin, so teilte Bodewig mit, solle es keine punktuellen Änderungen des Baugesetzbuchs geben.

Quelle und Kontaktadresse:
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