Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kommunale Verantwortung in der Pflege endlich stärken / Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Pflegestärkungsgesetzes

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass Strukturen notwendig sind, die pflegebedürftigen Menschen einen möglichst langen Verbleib in ihrem vertrauten Umfeld ermöglichen. Mit dem Entwurf eines dritten Pflegestärkungsgesetzes unternimmt das Bundesgesundheitsministerium Schritte, um die Kommunen wieder stärker in die Pflege einzubinden. Der vzbv sieht weiteren Handlungsbedarf. Auch die Finanzierung der Pflegeversicherung steht weiter auf wackligen Beinen.

"Durch die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 sind die Kommunen zum großen Teil aus der Verantwortung für ihre pflege- und hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger entlassen worden. Weil selbstbestimmte Teilhabe von behinderten und pflegebedürftigen Menschen auf Strukturen und Unterstützung in der Nähe angewiesen ist, muss die Verantwortung für hilfebedürftige Menschen dorthin wieder zurückgeholt werden", sagt Dieter Lang, Referent im Team Gesundheit und Pflege beim vzbv.

Nach Einschätzung des vzbv fehlen im Gesetzesentwurf ausreichende Maßnahmen für eine gezielte Einbindung älterer und hilfebedürftiger Bürgerinnen und Bürger und ihrer Angehörigen. "Es bleibt weitgehend Experten überlassen, Versorgungsbedarfe für einen möglichen Verbleib im gewohnten Umfeld zu definieren und unverbindliche Empfehlungen zu formulieren. Ältere und hilfebedürftige Menschen dürfen nicht zum Objekt der Fürsorge werden", so Lang.

Die Ausweitung des Versorgungsangebotes zieht eine zusätzliche finanzielle Belastung der Kommunen nach sich. Wenn die Kommunen die formulierten Aufgaben zur bedarfsgerechten Versorgung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort mit sicherstellen sollen, bedarf es einer nachhaltigen zusätzlichen Finanzausstattung.
Rechtsberatung stärken

Pflegebedürftigkeit bringt eine Reihe rechtlicher Fragen mit sich, unter anderem zu Pflegestufen, Leistungsansprüchen oder Verträgen mit Leistungserbringern. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist es notwendig, jedem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen nicht nur eine grundlegende Angebots- und Leistungsberatung zu bieten, sondern Ratsuchenden auch eine unabhängige, kostengünstige und qualitativ hochwertige Pflegerechtsberatung zugänglich zu machen.

Nach wie vor unternimmt der Gesetzesentwurf keine Schritte zu einer nachhaltigen und regelgebundenen Dynamisierung von Leistungen sowie einer gerechteren Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (integrierte Pflegeversicherung). Diese Schritte hatte der vzbv bereits in seinen Stellungnahmen zu den vorherigen Gesetzen zur Stärkung der Pflege eingefordert.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(wl)

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