Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Kommunen auf Verdrängungskurs / Kreislaufwirtschaftsgesetz schwächt Recyclingstandort gravierend

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., der bvse ‒ Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., die BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. sowie der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) haben im Rahmen des derzeitigen "Monitoring" in einer erneuten Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die negativen Auswirkungen des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) auf die private Recycling- und Entsorgungswirtschaft dargelegt. Darin weisen sie nach, dass die Neuregelungen zur gewerblichen Sammlung zu einer sowohl qualitativ als auch quantitativ signifikanten Verschlechterung des Recyclings sowie einer Störung des Wettbewerbs zwischen privatwirtschaftlichen und kommunalen Unternehmen führen.

Für die fortschreitende Verdrängung privater Unternehmen durch die Kommunen beispielhaft ist die Untersagung gewerblicher Alttextilsammlungen. Die Kommunen zerstören durch die Untersagung gewachsene Wertschöpfungsketten von der Sammlung über die Sortierung bis zur Verwertung. Gleichzeitig greifen sie in den Wettbewerb ein, indem sie den Unternehmen, denen sie die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt haben, diese später zum Kauf anbieten. Dabei geht es den Kommunen nicht um das vom Gesetz geforderte Recycling, sondern ausschließlich darum, die kommunalen Kassen aufzufüllen.

BDE-Präsident Peter Kurth: "Die Entwicklung zeigt deutlich, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu einer Verschlechterung des Recyclings und einer Störung des Wettbewerbs geführt hat. Die Politik muss aus diesen Tatsachen die notwendigen Schlüsse ziehen und das Gesetz wieder auf sein ursprüngliches Ziel ausrichten, das Recycling und den Wettbewerb zu stärken. Sollte es nicht gelingen, dem kommunalen Aktionismus, die gewerbliche Sammlung weiter zurückzudrängen, Einhalt zu gebieten, so dass die Serviceangebote für Bürger und Betriebe weiter geschwächt werden und damit die Erfassungsqualität erheblich leidet, ist der Recyclingstandort Deutschland ernsthaft in Gefahr."

bvse-Präsident Bernhard Reiling: "Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat sich als Steigbügelhalter für die Schaffung von kommunalen Monopolen erwiesen. Kommunale Unternehmen drängen stärker denn je in die Erfassung von Altkleidern, Altpapier und Schrotten. Um diese neue kommunale Geschäftstätigkeit abzusichern, werden gewerbliche Sammlungen untersagt, eingeschränkt oder behindert. Das ist aber nicht nur eine ordnungspolitische und damit ökonomische Fehlsteuerung. Das Ziel einer stoffstromorientierten Sekundärrohstoffwirtschaft rückt außerdem in weite Ferne, wenn nicht bald eine überzeugende Kurskorrektur erfolgt."

BDSV-Präsident Heiner Gröger: "Auch unter den gewerblichen Sammlern in der Stahlrecyclingwirtschaft ist eine erhebliche Verunsicherung, und in deren Folge eine Störung bei der Zulieferung von Material, festzustellen. So erfreulich die bisherigen Gerichtsentscheidungen, die viele Verbotsverfügungen korrigieren, auch sind: Bei allem darf nicht übersehen werden, dass viele gewerbliche Sammler von sich aus aufgeben, weil sie entweder jede Konfrontation mit Behörden scheuen oder wirtschaftlich nicht in der Lage sind, sich qualifiziert gegen behördliche Restriktionen zur Wehr zu setzen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gehört auf den Prüfstand."

VDM-Präsident Thomas Reuther: "Die derzeitige Rechtslage belastet genau die mittelständischen Unternehmen, die in der Vergangenheit ein flächendeckendes Recycling- und Erfassungssystem in Deutschland aufgebaut und betrieben haben. Der Mittelstand ist der Motor unserer Wirtschaft, das sollte allen politischen Entscheidungsträgern bewusst sein."

Gemeinsam fordern die Verbände der privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Recycling sowie zur Marktwirtschaft in der Entsorgungsbranche. Dieses Bekenntnis muss sich in den Regelungen des KrWG und im Vollzug - anders als bisher - erkennbar niederschlagen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Ronald Philipp, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(cl)

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