Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunen verlangen Nachbesserung bei Hartz IV / Ohne Korrektur keine besseren Chancen für Arbeitslose

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin eine deutliche Nachbesserung zu Gunsten der Kommunen bei den Hartz IV-Gesetzen eingefordert. Regierung und Opposition haben den Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ein Einsparvolumen von 2,5 Milliarden Euro zugesagt. Dabei ist man offenbar von nicht belastbaren Zahlen ausgegangen, deshalb muss nachgebessert werden. Der Kompromiss beruhte auf dem Ansatz, dass die Kommunen durch den Wegfall der Sozialhilfeausgaben für Erwerbsfähige in Höhe von 11,5 Milliarden Euro entlastet und durch die Verpflichtung zur Tragung der Unterkunftskosten in Höhe von 9,7 Milliarden Euro belastet werden. Zu Gunsten der Kommunen ergab sich - ergänzt durch sonstige Maßnahmen - rechnerisch ein Einsparvolumen von 2,5 Milliarden Euro. Dieser Betrag blieb deutlich hinter der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zurück, der immer eine Entlastung in Höhe von 5 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite eingefordert hatte. Offenbar wird noch nicht einmal der Betrag von 2,5 Milliarden Euro erreicht.

Die vom Bund vorgelegte Schätzung der Unterkunftskosten ist eindeutig zu niedrig angesetzt worden. Die Unterkunftskosten werden neue Löcher in die kommunalen Kassen reißen, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Im Vermittlungsausschuss ist man von den Zahlen des Jahres 2002 ausgegangen, obwohl bekannt war, dass die Arbeitslosigkeit im Jahr 2003 dramatisch gestiegen ist und demzufolge auch die Unterkunftskosten sich deutlich erhöht haben. Allein im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2003 90.000 Personen mehr als 2002, die Anspruch auf Unterkunftskosten hatten. Dieser Rechenfehler darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Eine solche Vorgehensweise ist ein weiteres Beispiel dafür, wie schnell Bund und Länder bereit sind, Entscheidungen zu Lasten der Kommunen zu treffen, die im Vermittlungsverfahren vor der Tür stehen. Die Politik ist im Wort, die Kommunen tatsächlich mindestens mit 2,5 Milliarden Euro zu entlasten und dieses Wort muss endlich auch eingelöst werden.

Zusätzlich hat der Bund im Vermittlungsausschuss in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" durchgesetzt, das hohe Einkommen von Sozialhilfeempfängern nur auf Bundesleistungen anzurechnen sind, die Kommunen gehen leer aus. Durch diesen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter kassiert der Bund ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr, von denen die Hälfte den Kommunen zusteht. Auch hier muss sofort nachgebessert werden, forderte Landsberg.

Ohne die notwendige Nachbesserung, wird es kaum gelingen, die Chancen für die Arbeitslosen zu verbessern. Die Kommunen haben immer eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gefordert und dieses gesetzliche Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig haben sie auch stets ihre Bereitschaft erklärt, in den geplanten Job-Centern mitzuarbeiten, damit endlich die Arbeitslosigkeit sinkt. Insbesondere bei Langzeitarbeitslosen haben die Kommunen langjährige Erfahrungen in der Beratung, Betreuung und teilweise in der Vermittlung. Dies kann aber nur fortgesetzt und ausgebaut werden, wenn die Zusammenarbeit mit dem Bund auf gleicher Augenhöhe und zu fairen Bedingungen erfolgt. Hieran haben wir erhebliche Zweifel, wenn mit unrichtigen Zahlen operiert wird und die darauf beruhenden Ausfälle immer wieder zu Lasten der am Vermittlungsverfahren nicht beteiligten Kommunen gehen, sagte Landsberg.

Landsberg verwies darauf, dass die wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zunächst zusätzliche Mittel erfordert, damit nicht ein Berater im Job-Center auf bis zu 300 Arbeitslose kommt. Dies hätte verheerende Auswirkungen, insbesondere für junge Arbeitslose. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Person bis 25 Jahre ein Arbeitsplatz bzw. ein Ausbildungsplatz oder eine gemeinnützige Beschäftigung garantiert werden muss. Wer die Kommunen immer weiter "ausweidet" kann nicht im Ernst erwarten, dass die Kommunen in der Lage sein werden, zusätzliche gemeinnützige Beschäftigung zu schaffen, um so jungen Arbeitslosen eine Perspektive aufzuzeigen.

Auch das zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Optionsmodell, wonach Kreise und kreisfreie Städte im Einzelfall die gesamte Verantwortung für die Arbeitslosen übernehmen können, wird mit Sicherheit scheitern, wenn hier wieder nach dem Grundsatz verfahren wird "der Bund verspricht Gutes und die Kommunen zahlen". Auch hier muss ein vollständiger Ausgleich dauerhaft gewährleistet sein.

Ganz unglaubwürdig wird die Politik zudem, wenn sie das zugesagte Einsparvolumen (2,5 Milliarden Euro) nicht einhält, andererseits aber erwartet, dass die Kommunen mit diesem nicht vorhandenen Mitteln eine flächendeckende Ganztagsbetreuung von Kindern aufbauen. Bessere Berufschancen für junge Mütter und eine Verbesserung der Kinderbetreuung erreichen wir nicht durch politische Sonntagsreden, sondern nur durch eine dauerhafte bessere Finanzausstattung der Kommunen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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