Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunen zur Umsetzung Hartz IV / Finanzzusage an die Kommunen einlösen / Arbeitsgemeinschaftsmodell nur auf gleicher Augenhöhe

(Berlin) - Der Sozialausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat erneut die finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bei den Hartz IV-Gesetzen eingefordert. "Die Politik steht bei den Kommunen im Wort, dass ein Einsparvolumen von mindestens 2,5 Milliarden Eu-ro dauerhaft bei den Kommunen ankommt", erklärte der Ausschussvorsitzende, Bürger-meister Manfred Uedelhoven, Troisdorf, anlässlich der Frühjahrssitzung des Aus-schusses in Ostfildern.

Die vorliegenden Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern oder Baden-Württemberg lassen eine kommunale Belastung von mindestens 2,5 Milliarden Euro be-fürchten. "Bundesregierung, Bundestag und Bundesländer sind gefordert, rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause durch geeignete Gesetzesänderungen den Kom-munen die versprochene Entlastung zukommen zu lassen", forderte Uedelhoven. Es sei zwingend erforderlich, dass die Finanzierungsgrundlage des Gesetzes so geändert wer-de, dass der zugesagte Entlastungseffekt dauerhaft eintrete und die Kostensteigerungen zu Lasten der Kommunen durch die steigende Zahl der Hilfeempfänger auch zukünftig aufgefangen werde.

Für den DStGB ist die Korrektur Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit bei der Umsetzung. "Die Kommunen sind finanziell am Ende", erklärte der zuständige Beigeord-nete des DStGB, Uwe Lübking. Weitere finanzielle Belastungen sind nicht zu schultern. Für Lübking steht fest, dass die Kommunen weder das Arbeitsgemeinschaftsmodell noch das Optionsmodell unterstützen könnten, soweit sich nichts an der Finanzierungsgrund-lage ändere. Er schloss darüber hinaus auch den Weg einer Verfassungsbeschwerde einschließlich einer einstweiligen Anordnung nicht aus.

Im Übrigen fordert der Sozialausschuss alle an der Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Beteiligten auf, sich auf eine funktionsfähige Koope-ration zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen einzusetzen. "Der DStGB hat sich gegen die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesprochen", be-tonte Uedelhoven. Von daher favorisiere der Verband das Arbeitsgemeinschaftsmodell. Dies setze aber voraus, dass zwischen der Agentur für Arbeit und den Kommunen Ko-operationsvereinbarungen auf gleicher Augenhöhe geschlossen werden. Die Kommunen seien nicht die Erfüllungsgehilfen der Agentur für Arbeit. Uedelhoven betonte, dass die zentralen Zukunftsfragen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht dadurch gelöst wer-den können, indem ständig destruktiv Kritik an den örtlichen Agenturen für Arbeit geübt werde. In vielen Kommunen läuft die Kooperation zwischen Agenturen und den Kommu-nen bereits heute gut und reduziere die Zahl der Arbeitslosen. Gewinner seien die Betrof-fenen und die Kommunen. Auf diesen Modellen müsse angesetzt werden.

"Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund stehe nicht der Streit um Zuständigkei-ten und Aufgabenzuwachs im Vordergrund, sondern der betroffene Hilfebezieher", erklär-te Lübking. Diesen müsse effektive und effiziente Hilfe angeboten werden. Dies kann nur gelingen, wenn die Agenturen für Arbeit, die Kommunen, aber auch Dritte, wie z.B. die Wohlfahrtsverbände, gemeinsam ihre Kompetenzen bündeln. In diesem Zusammenhang erwartet der DStGB, dass die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auch im Arbeitsgemeinschaftsmodell weiter genutzt werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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