Pressemitteilung | Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB)

Kommunikationsbarrieren sollen fallen

(Essen/Berlin) - Für 14 Millionen schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen in Deutschland heißt die Botschaft des am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, dass es Barrieren bei der Kommunikation zukünftig nicht mehr geben soll. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. in Berlin wurde am 3. September 2002 als einer der ersten dreizehn Behindertenverbände vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung anerkannt, Kommunikationsbarrieren durch Zielvereinbarungen mit Unternehmen und Unternehmensverbänden und durch Verbandsklage im Falle des Scheiterns von Verhandlungen zu beseitigen.

Die rot-grüne Bundesregierung kündigte in ihrem Regierungsprogramm einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik an, der u.a. durch das Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes eingeleitet wurde. Behinderte sollen nicht mehr betreut werden, sondern selber als Experten in eigener Sache mit der Wirtschaft und ihren Verbänden über Voraussetzungen zur Teilhabe am Leben behinderter Menschen in der Gemeinschaft verhandeln. Im Falle des Scheiterns von Verhandlungen, sollen sie gegen Benachteiligungen klagen können. Um auszuschließen, dass eine Flut von Klagen die deutschen Gerichte beschäftigt, wurde ein Anerkennungsverfahren vor dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gesetzlich verankert, das der Deutsche Schwerhörigenbund als erster Interessenverband hörgeschädigter Menschen in Deutschland passiert hat.

Beispiele für Barrieren im öffentlichen Leben hörgeschädigter Menschen gibt es viele, z.B. die immer wieder beklagte Informationsbarriere Hörfunk und Fernsehen. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten unterlegen heute nur 14 Prozent ihrer Sendungen mit textlichen Untertitelungen, die es schwerhörigen, ertaubten und gehörlosen Menschen ermöglichen mitzulesen, was gesprochen wird. Privatrechtliche Sender untertiteln gar nicht. Sie begründen dies damit, dass sie ihre Einnahmen aus Werbung bestreiten und keine Fernsehgebühren erhalten. Aber auch hörgeschädigte Menschen kaufen die Produkte der Werbung, die die privaten Fernsehanstalten ausstrahlen.

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. begrüßt die Chance, Unternehmen und Unternehmensverbände zukünftig auf den Wirtschaftsfaktor hörgeschädigter Menschen aufmerksam machen zu können. Durch das erfolgreich passierte Anerkennungsverfahren des Deutschen Schwerhörigenbundes beim Bundesministerium für Arbeit werden zukünftig Kommunikationsbarrieren für hörgeschädigte Menschen fallen und Betroffene mehr Chancen erhalten, in der Gesellschaft aktiv mitzuwirken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. Bundesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Breite Str. 3 13187 Berlin Telefon: 030/47541114 Telefax: 030/47541116

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