Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Kompostierungsanlagen und Mechanisch-Biologische Anlagen sichern ausreichende Behandlungskapazität

(Bonn) - „Kompostierungsanlagen ermöglichen in besonderer Weise die effiziente Verwertung von Grüngut und Bioabfällen“, erklärte Volker Hegewald, Vorsitzender des bvse-Ausschusses Bioabfälle und führt weiter aus, dass Komposte, Gartenabfälle und Bioabfälle ortsnah verarbeitet werden können. Hegewald: „Das bringt Kostenvorteile für die Kommunen und damit Gebührenentlastung für alle Bürgerinnen und Bürger.“

Vor dem Hintergrund eines Gutachtens des Sachverständigenrats für Umwelt (SRU) werden derzeit deutschlandweit Kompostierungsanlagen und Mechanisch-Biologische Anlagen (MBA) hinsichtlich möglicher Belastungen für Umwelt und Menschen überprüft, die aus offenen oder eingehausten Anlagen entstehen. Zusätzlich auf dem Prüfstand stehen die Prozessführung der Anlagen sowie Art und Verarbeitung der jeweiligen Inputmaterialien.

Nach Meinung des bvse sollten die Auflagen für die Verarbeitung von Haushaltsabfällen und von haushaltsähnlichen Abfällen in den Aufbereitungsanlagen mit Augenmaß und abhängig vom Jahresdurchsatz festgelegt werden. Hegewald betont in diesem Zusammenhang, dass Vollzug und Anlagenbetreiber bereits gegenwärtig sowohl in der Kompostierung als auch in der biologischen Behandlung von Haushaltsabfällen hohe Standards erreicht haben.

bvse-Experte Dr. Thomas Probst kann denn auch auf „maßgebliche“ Untersuchungen verweisen, die deutlich machen, dass auch bei offenen Anlagen die Emissionen von Schadstoffen wirkungsvoll vermindert werden, wenn eine geeignete Anlagenführung gewährleistet ist und anlagengerechte Inputmaterialien verwendet werden. Probst: „Anlagen bis zu einer Tonnage von 10.000 Jato sollten daher nicht allen Regelungen und Bestimmungen, die aus der TA Luft, der Bioabfallverordnung und 30. BImSchV resultieren, unterliegen“.

Der bvse gibt vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass die Einhausung offener Anlagen hohe Kosten verursache. Von daher sei es zwingend erforderlich, dass die Option einer offenen Anlagenführung bestehen bleibe, solange die Auflagen des Arbeitsschutzes erfüllt würden. bvse-Ausschussvorsitzender Volker Hegewald betont in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsschutzauflagen bei offenen Anlagen teilweise sogar effizienter als bei geschlossenen Anlagen erfüllt werden können.

Wir setzen uns dafür ein, so der bvse, dass der Arbeitsschutz bei diesen Anlagen gewährleistet wird. Gerade aus diesem Grund, erklärte Hegewald weiter, sei es erforderlich, dass Raum bleibe für verschiedene Optionen auf dem Weg dorthin. Auch in Anbetracht des „magischen Datums“, des 1. Juni 2005, müsse es doch das Ziel aller Beteiligten sein, dass qualifizierte und ausreichende Behandlungskapazitäten für die Entsorgung von Grünabfällen einerseits und von Haushaltsabfällen andererseits zur Verfügung stehen. Hier könnten Kompostierungsanlagen und Mechanisch-Biologische Anlagen einen wichtigen Beitrag leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: 0228/988490, Telefax: 0228/9884999

NEWS TEILEN: