Pressemitteilung | Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V.

Kompromiss in Styropor-Verordnung politischer Aktionismus und keine Lösung

(Frankfurt am Main) - "Der heute im Bundesrat beschlossene Kompromiss, die Kennzeichnung als gefährlicher Abfall für HBCD-belastetet Dämmstoffe für ein Jahr auszusetzen, setzt tausende kleine und mittelständische Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetriebe sowie ihre Beschäftigten einer Hängepartie aus", kommentiert Rainer von Borstel, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks (AHH).

"Damit gibt es weiterhin keine langfristige, rechtssichere, praktikable Regelung für die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle" so von Borstel. "In allen Bundesländern wurde den Müllverbrennungsanlagen in den letzten Monaten die Gelegenheit gegeben, sich für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen zertifizieren lassen. In Hessen ist dieser Aufforderung des Umweltministeriums nur eine einzige Anlage nachgekommen. Wir gehen nicht davon aus, dass im nächsten Jahr weitere hinzukommen, nachdem die Anlagen das in den letzten Monaten schon geprüft und als unwirtschaftlich abgelehnt haben. Das Entsorgungschaos wird weitergehen."

Eine EU-Verordnung wurde in Deutschland auf Betreiben des Bundesrats so umgesetzt, dass Dämmstoff mit HBCD in der Entsorgung ab dem 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Dies führt zu massiven Entsorgungsnotständen, so dass Baustopps angeordnet werden müssen.

Auf Initiative des Saarlandes sollte der Bundesrat nun zu einer "eins zu eins"-Übernahme der EU-Vorgaben zurückkehren, ohne diese zusätzlich ideologisch zu verschärfen. "Insbesondere von der hessischen Landesregierung hätten wir uns vorab ein klares Bekenntnis für das Handwerk gewünscht, nachdem diese Neuregelung überhaupt erst auf Initiative des Umweltministeriums auf den Weg gebracht wurde", zeigt sich von Borstel enttäuscht.

Die negativen Auswirkungen für Wirtschaft und Umwelt seien in den vergangenen Wochen bereits dramatisch gewesen. Obwohl es selbst aus Sicht des Hessischen Umweltministeriums und des Umweltbundesamtes keine akute Gefährdung für Mensch und Umwelt gebe, sei der funktionierende Entsorgungsweg für EPS-Dämmstoffe mit rein formalen Argumenten platt gemacht worden. Von Borstel: "Es besteht keine sachliche Notwendigkeit, HBCD-Styropor als gefährlichen Abfall einzustufen."

Unterdessen verschärft sich die Situation auf den Baustellen weiter: "Die Abfälle werden von vielen thermischen Entsorgungsanlagen nicht angenommen, der jetzt erzielte Kompromiss wird zu weiterer Verwirrung führen. Es besteht vor allem auch keine Kalkulationsgrundlage für langfristige Bauprojekte, weil jetzt niemand weiß, wie sich die Situation in einem Jahr darstellen wird. Für viele Betriebe kann dies existenzbedrohend werden", so von Borstel.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V. Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95809-400, Fax: (06171)

(wl)

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