Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Konkurssicherungsfonds bei Lebensversicherung sicherer als Protektor / Auffanglösung für Krankenversicherer gefordert

(Henstedt-Ulzburg) - „Mit einem Konkurssicherungsfonds wären die Versicherten besser abgesichert als mit der Protektor–Auffanglösung der Versicherungsbranche“, so Frank Braun, Geschäftsführer des Verbraucherschutzverbandes Bund der Versicherten (BdV). Der BdV fordert schon lange einen echten Konkurssicherungsfonds. Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Lösung über Protektor sei kein echtes Sicherungsnetz für Verbraucher, weil schon die Insolvenz eines großen oder mehrerer mittlerer Lebensversicherer nicht dauerhaft von Protektor bewältigt werden könne. Besser wäre ein Konkurssicherungsfonds, in den alle Lebensversicherer Beiträge einzahlen müssten. Im Konkursfall eines Unternehmen würden die Kunden ausgezahlt und könnten die Geldanlage neu ordnen. Die Kunden wären dann nicht auf „Gedeih und Verderben“ an einen ungünstigen Kapital-Lebensversicherungsvertrag gebunden, so Braun.

Vgl. dazu bereits BdV-Mitteilungen vom 11.07. und 13.08.2002,
www.bundderversicherten.de/BdVAktuelles/default.htm

Den Einwand einiger Versicherer, dass in einem solchen Falle der enthaltene Versicherungsschutz, etwa Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), wegfiele, lässt der BdV nicht gelten. „Es wäre versicherungstechnisch überhaupt kein Problem, den Risikoschutz als reine Risikoverträge weiterzuführen“, so Braun. Das müsse man nur wollen.

Ganz im Gegenteil sei die Kombination von Kapitalversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gerade nicht zu empfehlen, weil dies als Knebelvertrag wirke. Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes keinen anderen BU-Vertrag bekommen kann, sei er auf ewig an den ungünstigen Kapitalversicherungsvertrag gebunden, weil derzeit bei einer Kündigung auch der BU-Vertrag wegfällt.

Zur Absicherung von Privaten Krankenversicherungsunternehmen fordert der BdV eine Art Protektor II, denn diese Risikoversicherungs-Verträge müssten in der Tat Bestand haben, weil es für viele (besonders kranke) Versicherten unmöglich wäre, einen neuen Vertrag zu bekommen, wenn der Versicherer pleite geht. Auch die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist den meisten Versicherten meist unmöglich.

Vgl. dazu die BdV-Forderung in der Süddeutschen Zeitung vom 02.07.2003 (S. 17)
„Rettungspool für Krankenversicherer gefordert“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

NEWS TEILEN: