Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Korruptionsregister verfassungsrechtlich untragbares Blankettgesetz

(Berlin) - "Korruptionsbekämpfung ja, aber nicht mit einem rechtsstaatlich bedenklichen Korruptionsregistergesetz", kommentierte Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), den Beschluss des Bundesrates am 12. Juli. Dieser von der Regierungskoalition im Bundestag durchgepaukte Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen sei zu recht angehalten worden, um im Vermittlungsausschussverfahren eine anspruchsvolle Lösung zu erreichen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf sei ein verfassungsrechtlich untragbares Blankettgesetz, das lediglich aus Ermächtigungen bestehe. Nicht einmal die Tatbestände, für die das Gesetz gelten solle, seien genannt. Dies und alles Weitere soll durch eine spätere Rechtsverordnung geregelt werden. "Ein solcher Blindflug ist völlig indiskutabel", sagte v. Wartenberg. Schließlich gehe es für Unternehmen bei einer Eintragung in das Register um gravierende wirtschaftliche Konsequenzen bis hin zu einem existenzgefährdenden mehrjährigen bundesweiten Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Ein Gesetz in dem nichts stehe, könne dafür keine Grundlage sein.

Verfehlt sei auch die einzige Vorschrift des Gesetzentwurfes mit sachlichem Inhalt, die den persönlichen Anwendungsbereich regele. Danach können nur Auftraggeber, die die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Verdingungsordnungen) anwenden müssen, Unternehmen zur Eintragung in das Register melden. Da jedoch diese Verdingungsordnungen für die überwiegende Zahl von Auftragsvergaben nicht durchgehend für alle Bundesländer und Kommunen rechtsverbindlich seien, würden sich daraus rechts- und wirtschaftspolitisch nicht akzeptable Ungleichbehandlungen ergeben.

"Das Gesetz kann Korruption nur repressiv, aber nicht vorbeugend bekämpfen.
Jedoch muss Korruption an der Wurzel gepackt werden. Daher erwarte ich zum Gesetz auch eine Entschließung von Bundestag und Bundesrat über umfassende präventive Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung", so v. Wartenberg. Dabei gehe es primär um die Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen, die Vergabevorschriften uneingeschränkt und bei jeder Auftragsvergabe anzuwenden. Für die Wirtschaft habe der BDI schon 1995 und jetzt in 2002 neu überarbeitete "Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung" herausgegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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