Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Krankenkassen warnen Ärzte vor Verletzung des Sicherstellungsauftrages

(Berlin) - Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben die niedergelassene Ärzte davor gewarnt, durch die Beteiligung an Protest- und Streikaktionen die Versorgung ihrer Patienten zu gefährden und damit den Sicherstellungsauftrag für die medizinische Versorgung und ihre vertraglichen Verpflichtungen als Vertragsarzt (Kassenarzt) zu verletzen.

"Die Ärzte begehen einen Vertrauensbruch gegenüber ihren Patienten und einen Vertragsbruch gegenüber den Krankenkassen, wenn sie sich an derartigen Aktionen beteiligen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Krankenkassen vom 21. Januar. Darin betonen die Kassen ausdrücklich, dass auch niedergelassene Ärzte das Recht zu demokratisch legitimiertem Protest gegen politische Entscheidungen haben. Die Verletzung des Behandlungsauftrages sei jedoch nicht demokratisch legitimiert.

Zugleich verwiesen die Krankenkassen darauf, dass sich vor allem Hausärzte, aber auch andere niedergelassene Ärzte, gegen Aktionen zu Lasten der Patienten ausgesprochen hätten und zu den von den Kassenärztlichen Vereinigungen geforderten Protestaktivitäten auf Distanz gegangen seien. Diese patientenfreundliche Haltung begrüßten die Krankenkassen ausdrücklich.

Insgesamt erwarten die Kassen, dass sich nur wenige niedergelassene Ärzte von den Kassenärztlichen Vereinigungen und vom Hartmannbund gegen die Patienten aufbringen lassen. Ziel der von Funktionären gestarteten Aktion sei die öffentliche Wirkung und damit eine Verängstigung der Patienten: "Die Ärztefunktionäre versuchen, ihre Einkommensinteressen auf dem Rücken der Patienten auszutragen. Das Projekt Dienst nach Vorschrift zeigt, dass hier bürokratieverliebte und wirklichkeitsfremde Ärztevertreter weit ab vom Praxisalltag der Ärzte eine Art Luftnummer vorführen."

"Bei Versorgungsengpässen Krankenkassen informieren"

Falls wider Erwarten dennoch einigen Patienten eine Behandlung verweigert werde, sollten sich die Betroffenen an ihre Krankenkasse wenden, heißt es in der Erklärung weiter. "Die Kassen werden vor Ort eventuelles vertragswidriges Verhalten genau beobachten und gegebenenfalls Disziplinarverfahren einleiten."

Nach Ansicht der Krankenkassen muss aber kein Patient um seine ambulante medizinische Versorgung fürchten: "Es ist die Pflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen, ihre Ärzte darüber zu informieren, dass Praxisschließungen ein rechts- und vertragswidriges Verhalten darstellen. Dies kann den Entzug der Kassenzulassung zur Folge haben. Mit der Tätigkeit als Kassenarzt ist die rechtliche Verpflichtung verbunden, Patienten auch zu behandeln." Die Kassen forderten die Patienten auf, in Zukunft einen Vertragsarzt aufzusuchen, der sich von derartigen Aktionen distanziert.

"Eklatanter Mangel an Gemeinsinn"

Angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage zeige sich ein eklatanter Mangel an Gemeinsinn, wenn Funktionäre wegen einer einjährigen Zuwachspause bei den Honoraren zur allgemeinen Leistungsverweigerung aufforderten, betonen die Spitzenverbände der Krankenkassen: "Viele Bürgerinnen und Bürger mit weitaus geringerem Einkommen können für das Vorgehen der Standesvertreter nicht das geringste Verständnis aufbringen."

Als Dreistigkeit bewerten die Kassen Erklärungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), man wolle nur noch die medizinisch notwendige Versorgung vornehmen und bei der Verordnung von Arzneimitteln ausschließlich das notwendige, kostengünstigste Medikament auswählen. "Genau das ist der gesetzlich und vertraglich festgelegte Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen", so die Kassen. Diesen Auftrag einzuhalten sei den Kassenärztlichen Vereinigungen bisher nur unzureichend gelungen: "Mit derartigen Aufrufen bescheinigt sich die KBV selbst, das bisher zu teuer verordnet wird und Patienten mit medizinisch nicht notwendigen Behandlungen unnötig belastet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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