Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Kündigungsschutz radikal reformieren / DAV für konsequent Vereinfachung durch eine gesetzlich festgelegte Grundabfindung

(Berlin) - Die aktuelle Diskussion um das bestehende Kündigungsschutzrecht zeigt den Reformbedarf, da das geltende Recht die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr oft ignoriert. Es fehlen klare und rechtssichere Regeln für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die zur Zeit diskutierten Vorschläge sind dem Deutschen Anwaltverein (DAV) nicht konsequent genug, da sie sich im Wesentlichen auf die Korrektur von Einzelregelungen beschränken. Ziel müsse eine Regelung sein, die frei von ideologischen Überlegungen geprägt ist. Daher seien hier Praktiker gefragt. Die vom DAV unterbreiteten Vorschläge basieren auf den Überlegungen sowohl von Arbeitgeberanwälten als auch Arbeitnehmeranwälten.

Der DAV plädiert für eine grundlegende Umgestaltung des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Der Vorschlag bezieht sich auf die Kündigung aus betriebs- oder personenbedingten, nicht jedoch aus berechtigt verhaltensbedingten Gründen und nennt folgende Eckpunkte:

- Festlegung einer gesetzlichen Grundabfindung.

- Die Höhe der Abfindungen muss sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten und auch für wirtschaftlich weniger leistungsfähige Unternehmen tragbar sein.

- Die nach bisherigem Recht mögliche Kündigungsschutzklage richtet sich künftig auf die Zahlung einer erhöhten Abfindung und nicht auf die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung für nicht sozial gerechtfertigt hält.

Konsequenzen:

Das vorgeschlagene Modell verändert somit das Klageziel von der Weiterbeschäftigung hin zu einer höheren Abfindung. Dies würde zu einer radikalen Vereinfachung des Kündigungsrechts führen. Es schaffe von vornherein Klarheit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und reduziere einen möglichen Rechtstreit auf das, worum es den Parteien geht, nämlich die Höhe der Abfindung. Die Chance und Höhe der Abfindung hängen also nicht mehr davon ab, ob und wann er einen neuen Arbeitsplatz findet. Es zahle sich damit für jeden aus, sich möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, während das geltende Recht "Verharrungstendenzen" fördere. Dies könnte zu einer Entlastung der Arbeitsgerichte führen und würde die außergerichtliche Einigung befördern. Das Kündigungsrecht würde sich daher an die wirtschaftlichen und betrieblichen Realitäten anpassen.

Nur so könne das Prinzip des Kündigungsschutzes als Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft aufrecht erhalten bleiben. Durch eine rationale und berechenbare Gestaltung würde sich diese auch als "positiver Standort-Faktor" erweisen. Die Reform in diesem Bereich enthebe den Gesetzgeber nach Überzeugung des DAV aber nicht von der Aufgabe, weitere Strukturreformen im Arbeitsrecht anzugehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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